forsetis 20.07.2012 16:18
Strafrecht wäre erst dann anzuwenden, wenn die Gesundheit/das Leben von Personen geschädigt worden wäre.
Weitere Auskünfte gibt Ihnen gerne ein Anwalt für Mietrecht, weil nur der für Rechtsberatungen zuständig ist.
forsetis 20.07.2012 16:20
Nachtrag:
Warum sind Sie rechtsschutzversichert, wenn Sie Fragen von einem Laienforum beantwortet haben wollen?
data100data100 23.07.2012 17:38
Hallo Rainer
Den Vermieter schriftlich (am besten per Einschreiben) mit Fristsetzung aufforden das er das Ding ersetzt. Bei Nichteinhaltung wird die Miete dementsprechend gekürzt. Eine andere Variante ist das Du so ein Ding einbauen lässt und die Rechnung zu Vermieter schickst. Das ist aber nicht so ganz risikolos denn wenn der Vermieter nicht zahlt wird sich der installateur wahrscheinlich an euch wenden. hr habt aber auf jeden Fall einen Anpruch auf einen neuen Boiler denn bei einem defekten Boiler muss der Vermieter einen neuen einbauen lassen und das auf kosten des Vermieters. Eine Ausnahme wäre wenn dieser Boiler bei Vertragsabschluß nicht zur Wohung gehört wovon man aber hier nicht ausgehen kann ! Ich würde auf mich auf jeden Fall vom Anwalt beraten lassen denn ich kann nicht sagen ob eventuell nicht einen Anspruch auf einen Durchlauferhitzer habt ! I