Gast
1.
wenn der Mietvertrag ab dem 15.12 läuft, dürfen natürlich auch nur die Kosten für 17 Tage abgerechnet werden .
2. anteilig für 17 kein Problem
3. Das gehört eher in die Abteilung "Instandhaltung" . Solche Kosten muss der Vermieter tragen. Ausser DU bist für die Verstopfung verantwortlich.
4. wenn nicht abgelesen werden kann. Darf der Mieter die HK um 15% kürzen.