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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir wohnen seit dem 15.12.2003 in unserer neuen Wohnung zur Miete.
Heute erhalte ich die Abrechnung für 2003.
1. für einen ganzen Monat wurden die Nebenkosten angesetzt.
2. Heizungswartung auf uns umgelegt
3. Rohrreinigung der Abwasserrohre und
4. Da der Zähler für die Heizung nicht funktionierte wurde der Verbrauch geschätzt.

Wir sollen für den halben MOnat jetzt 130 Euro nachzahlen!
Hilfe!
Wer kennt sich aus?

1 Kommentar zu „Dürfen Heizungswartung und Rohrreinigung mgelegt werden?”

Gast Experte!

1.
wenn der Mietvertrag ab dem 15.12 läuft, dürfen natürlich auch nur die Kosten für 17 Tage abgerechnet werden .
2. anteilig für 17 kein Problem
3. Das gehört eher in die Abteilung "Instandhaltung" . Solche Kosten muss der Vermieter tragen. Ausser DU bist für die Verstopfung verantwortlich.
4. wenn nicht abgelesen werden kann. Darf der Mieter die HK um 15% kürzen.

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