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Hallo,
soweit ich weiß, erhält ein Hartz4 Empfänger, wenn er in eine "Nackte" Wohnung zieht auch Geld "Regelbetrag" für die Einrichtung, auf jedenfall für das Nötigste, d.h. Bett, Schrank und Waschmaschine usw., aber anders als wie es früher war "Sozialhilfe", soweit mir bekannt ist nur Einmal, wenn die Waschmaschine (hält ja ein paar Jahre) kaputt geht, gibt es nichts neues, war ja damals bei der Sozialhilfe anders.
Auf jedenfall muß diese Zusätzliche Leistung beim Hartz4 Antrag angefordert werden, dann kommt ein Kontrolleur vom Amt vorbei, kontrolliert ob die Sachen auf wirklich gebraucht werden und dann gibt es die "Hilfe".
Gruß
Einfach beim Amt/Arbeitsagentur Nachfrage, ist ja Ihr Recht !