Gotthilf 08.08.2011 20:59
zu 1:
Da wäre eine Statistik angebracht, die es so nicht gibt. Man kann nur annehmen, dass eine Abgabe an gewerblicher Verwalter mit der Anzahl der vermieteten Wohnungen steigt.
zu 2:
Die Verpfändung eines Sparbuches ist wohl eher die Ausnahme.
Die Kaution wird in den meisten Fällen bar auf die Kralle gezahlt. Ob ein Konto dafür angelegt wird, erfährt der Mieter meistens nicht.
zu 3:
Ich gehe davon aus dass die Kaution in den meisten Fällen (Vermieter verwaltet selbst) nicht getrennt vom Privatvermögen angelegt wird (falls sie nicht einfach im Schuhkarton unter dem Bett verschwindet).
Einen Steuerbescheid (Zinsen) versendet so gut wie kein Vermieter (auch nicht die gewerblichen Verwalter).
Wie soll das auch möglich sein, wenn die Kaution auf dem Privatkonto zinsmäßig nicht getrennt werden kann und im Schuhkarton keine Zinsen erbringt.
Interessant ist die Frage selbst. Sie verdeutlicht sehr gut den Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
Eine Frage fehlt allerdings noch:
Wie viele Mieter bekommen nach Beendigung des Mietverhältnisses ihre Kaution und eventuell plus Zinsen ohne Streitereien zurück?
Mit Zinsen ca. 0,01%
Ohne Zinsen ca. 2,00 %
(Erfahrungswerte hochgerechnet)
Das war keine Satire.