Deadleaf
Hallo
Auch ein mündlicher Vertrag gilt.Zwar nicht so, wie ein schriftlicher, aber hat seine Gültigkeit.
Meines Erachtens kann er dich nicht so ohne weiteres rausschmeissen.Und erst garnicht alleine.Egal, ob er der Vater deines Freundes ist oder nicht.Wenn, dann muss er euch beide Fristgerecht kündigen.
Hab hier nur das gefunden im Mieterlexikon.Vielleicht hilft das ein wenig?
Wird die Schriftform nicht eingehalten[/b:5b66c], ist der Vertag nicht unwirksam, er gilt dann für eine unbestimmte Zeit geschlossen; ein Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung der Wohnung zulässig[/quote:5b66c]
Also hättet ihr noch Zeit, da ihr Ende September eingezogen seit.Danach kann er kündigen.Aber wie schon erwähnt, nur euch beide.Und die 3 Monate Kündigungsfrist muss er auch einhalten!
Ob er euch auch Grundlos kündigen kann, konnte ich nicht herausfinden.Ich hoffe aber mal nicht.Vielleicht ist hier noch jemand etwas schlauer.
Aber von Mensch zu Mensch würde ich euch empfehlen, macht euch so schnell es geht dort vom Acker.Das schadet auf kurz oder lang eure Beziehung und auch die Seele wird darunter leiden.
Aber ich hoffe für euch, dass ihr das bald klären könnt und wieder Frieden herrscht, damit ihr dort in Ruhe leben könnt.
Gast
Hallo,
vielen vielen Dank, hast mir super weiter geholfen.
Wir wollen auch schnellstmöglich hier raus. Die Beziehung leidet jetzt schon drunter und ich persönlich seit ein paar Wochen auch allerdings stehen meine Eltern voll hinter uns, das macht etwas Mut.
Habe schon sämtliche Foren abgeklappert und auch gefunden, dass eine fristlose Kündigung unwirksam ist, doch wie kann ich ihm dies belegen?
Ich will ja auf jeden Fall weg, von daher benötigen wir die 3monatige Zeit um was neues zu finden.
Nochmal danke!
LG
Deadleaf
Habe schon sämtliche Foren abgeklappert und auch gefunden, dass eine fristlose Kündigung unwirksam ist, doch wie kann ich ihm dies belegen?
[/quote:76811]
Hallo
Teile ihm das erstmal so mit.Als Vermieter müsste er das wissen!
Wenn nicht, dann evtl. 13€ in das Mieterlexikon vom deutschen Mieterbund, investieteren.Von dort hab ich auch das Zitat.
Steht auch sonst noch viel Wissenswerte drin. <!-- s --><!-- s -->
Und schön das ich helfen konnte. <!-- s --><!-- s -->
Gast
Danke, das ist nett. Das klärt mit Sicherheit alle Fragen auf. Werde es von meinem Freund mitteilen lassen, denn mir will er keinen Glauben schenken.
Der hat sich da total in was rein gesteigert.
Ich sage dazu nur: Wenn man keinen Schimmer von Rechten und Pflichten hat, sollte man nicht vermieten.
Ich werde definitiv nicht ausziehen.
1. Er hat nicht das Recht mich raus zu werfen
2. Ich habe das noch nicht mal schriftlich bekommen
3. Werde ich mit meinem Freund heute über eine schriftliche Kündigung der Wohnung sprechen.
Ist doch ok oder?
Deadleaf
Ich sage dazu nur: Wenn man keinen Schimmer von Rechten und Pflichten hat, sollte man nicht vermieten.[/quote:a4ae7]
Die Ahnung haben leider viele nicht.Und wenn ja, versuchen sie die Naivität oder andere Schwachstellen bei Mietern herauszufinden. <!-- s --><!-- s -->
Aber manchmal gibt es auch nette und faire Vermieter.
Ich werde definitiv nicht ausziehen.
1. Er hat nicht das Recht mich raus zu werfen[/quote:a4ae7]
Richtig!Solange er keine anständige Begründung hat die auch nachzuweisen ist, ist jede Kündigung hinfällig.
Nur weil er dich nicht mehr leiden mag, ist kein Grund! Die Zeiten sind vorbei zum Glück.
2. Ich habe das noch nicht mal schriftlich bekommen[/quote:a4ae7]
Mündliche Kündigungen gelten eh nicht. Muss immer schriftlicfh sein.
3. Werde ich mit meinem Freund heute über eine schriftliche Kündigung der Wohnung sprechen.
Ist doch ok oder? [/quote:a4ae7]
Wenn ihr jetzt eine Kündigung schreibt ist das okay. Er hat euch ja noch nicht offiziel gekündigt.