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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, habe folgendes riesiges Problem.
Wohne seit Ende September 2004 mit meinem Freund in einer Mietwohnung, welche seinem Vater gehört. Deshalb wurde der Mietvertrag nur mündlich abgeschlossen. Meine Bitten, einen Vertrag aufzusetzen scheiterten von Anfang an. Wenn, dann nur auf den Namen meines Freundes. Da hatte er wohl schon Hintergedanken. Wir besitzen aber keinen Mietvertrag. Zahlungen sind stets pünktlich bei ihm eingegangen und auch sonst gabs keine Probleme.
Von heute auf morgen sprechen seine Eltern aber nichts mehr mit mir, angeblich hätte ich seine Frau, also die Mutter meines Freundes nicht beachtet. Sehr dumme Ausrede.
Habe dann gegen Ende letzten Monats unter Druck von meinem Freund erfahren, dass sein Vater mich zum 31.05. aus der Wohnung werfen will, ohne Angaben von Gründen. Vorallem besitzt er nicht den Mut es mir selbst zu sagen.
Das konnte mein Freund noch verhindern. Allerdings erzählte er mir nicht (weil er unter Druck steht und es verhindern wollte), dass sein Vater ihm gesagt hat, dass ich nur einen Monat länger bleiben darf. Davon wusste ich überhaupt nichts, bis Donnerstag (23.06.).
Ich wollte endlich mal von seinem Vater selbst wissen, was das Ganze soll in einem ruhigen und sachlichen Ton. Er fing an mit mir rum zu brüllen, ich soll bis zum 30.06. ausziehen, dass wäre mein Pech, er könnte das so einfach machen, schließlich besteht kein Mietvertrag. Es würde ihm jetzt reichen.
Allerdings habe ich von einem Wohngeldantrag einen Vermieternachweis, den er auf meinen Namen ausgefüllt und unterschrieben hat und bei dem ich allerdings nur als sonstiger Nutzungsberechtigter eingetragen bin. Ist der ein Beweis?

Hat er nun das Recht mich so einfach raus zu werfen? Er muss doch normalerweise die Frist von 3 Monaten einhalten oder? Wo soll man denn sonst hin, auf die Straße? Beleidigt habe ich ihn auch nicht, sondern gehe ihm seit der ersten Drohung aus dem Weg.
Der Grund ist nach langen Nachforschungen, dass er wohl meint ich sei nicht die Richtige für seinen Sohn und uns so auseinander bringen will (sein Sohn geht immer seltener zu denen rüber, obwohl sie nebenan wohnen).
Er meinte wenn er den Schlüssel nicht am 30.06. bekommt, würde mir Ärger drohen.
Hat er Rechte gegen mich? Vorallem habe ich nichts schriftliches von ihm, also keine schriftliche Kündigung.
Habe Angst, dass der am 30.06. oder 01.07. hier in der Wohnung auftaucht, denn er hat einen Schlüssel.
Ausziehen wollten wir sowieso, wenn wir was geeignetes finden, haben aber noch kein Wort darüber verloren. Es weiß also niemand davon.
Um eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.
Stichwörter: mündlich + kündigung

5 Kommentare zu „Kündigung nur mündlich???”

Deadleaf Experte!

Hallo
Auch ein mündlicher Vertrag gilt.Zwar nicht so, wie ein schriftlicher, aber hat seine Gültigkeit.
Meines Erachtens kann er dich nicht so ohne weiteres rausschmeissen.Und erst garnicht alleine.Egal, ob er der Vater deines Freundes ist oder nicht.Wenn, dann muss er euch beide Fristgerecht kündigen.

Hab hier nur das gefunden im Mieterlexikon.Vielleicht hilft das ein wenig?

Wird die Schriftform nicht eingehalten[/b:5b66c], ist der Vertag nicht unwirksam, er gilt dann für eine unbestimmte Zeit geschlossen; ein Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung der Wohnung zulässig[/quote:5b66c]

Also hättet ihr noch Zeit, da ihr Ende September eingezogen seit.Danach kann er kündigen.Aber wie schon erwähnt, nur euch beide.Und die 3 Monate Kündigungsfrist muss er auch einhalten!
Ob er euch auch Grundlos kündigen kann, konnte ich nicht herausfinden.Ich hoffe aber mal nicht.Vielleicht ist hier noch jemand etwas schlauer.

Aber von Mensch zu Mensch würde ich euch empfehlen, macht euch so schnell es geht dort vom Acker.Das schadet auf kurz oder lang eure Beziehung und auch die Seele wird darunter leiden.
Aber ich hoffe für euch, dass ihr das bald klären könnt und wieder Frieden herrscht, damit ihr dort in Ruhe leben könnt.

Gast Experte!

Hallo,
vielen vielen Dank, hast mir super weiter geholfen.
Wir wollen auch schnellstmöglich hier raus. Die Beziehung leidet jetzt schon drunter und ich persönlich seit ein paar Wochen auch allerdings stehen meine Eltern voll hinter uns, das macht etwas Mut.
Habe schon sämtliche Foren abgeklappert und auch gefunden, dass eine fristlose Kündigung unwirksam ist, doch wie kann ich ihm dies belegen?
Ich will ja auf jeden Fall weg, von daher benötigen wir die 3monatige Zeit um was neues zu finden.
Nochmal danke!

LG

Deadleaf Experte!


Habe schon sämtliche Foren abgeklappert und auch gefunden, dass eine fristlose Kündigung unwirksam ist, doch wie kann ich ihm dies belegen?
[/quote:76811]

Hallo
Teile ihm das erstmal so mit.Als Vermieter müsste er das wissen!
Wenn nicht, dann evtl. 13€ in das Mieterlexikon vom deutschen Mieterbund, investieteren.Von dort hab ich auch das Zitat.
Steht auch sonst noch viel Wissenswerte drin. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->
Und schön das ich helfen konnte. <!-- s :) --><!-- s :) -->

Gast Experte!

Danke, das ist nett. Das klärt mit Sicherheit alle Fragen auf. Werde es von meinem Freund mitteilen lassen, denn mir will er keinen Glauben schenken.
Der hat sich da total in was rein gesteigert.
Ich sage dazu nur: Wenn man keinen Schimmer von Rechten und Pflichten hat, sollte man nicht vermieten.
Ich werde definitiv nicht ausziehen.
1. Er hat nicht das Recht mich raus zu werfen
2. Ich habe das noch nicht mal schriftlich bekommen
3. Werde ich mit meinem Freund heute über eine schriftliche Kündigung der Wohnung sprechen.

Ist doch ok oder?

Deadleaf Experte!


Ich sage dazu nur: Wenn man keinen Schimmer von Rechten und Pflichten hat, sollte man nicht vermieten.[/quote:a4ae7]
Die Ahnung haben leider viele nicht.Und wenn ja, versuchen sie die Naivität oder andere Schwachstellen bei Mietern herauszufinden. <!-- s :evil: --><!-- s :evil: -->
Aber manchmal gibt es auch nette und faire Vermieter.

Ich werde definitiv nicht ausziehen.
1. Er hat nicht das Recht mich raus zu werfen[/quote:a4ae7]
Richtig!Solange er keine anständige Begründung hat die auch nachzuweisen ist, ist jede Kündigung hinfällig.
Nur weil er dich nicht mehr leiden mag, ist kein Grund! Die Zeiten sind vorbei zum Glück.

2. Ich habe das noch nicht mal schriftlich bekommen[/quote:a4ae7]
Mündliche Kündigungen gelten eh nicht. Muss immer schriftlicfh sein.

3. Werde ich mit meinem Freund heute über eine schriftliche Kündigung der Wohnung sprechen.

Ist doch ok oder? [/quote:a4ae7]
Wenn ihr jetzt eine Kündigung schreibt ist das okay. Er hat euch ja noch nicht offiziel gekündigt.

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