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barney hat diese Frage gestellt
Ich habe 2008 einen Mietvertrag übernommen. Hierbei handelt es sich um ein Zimmer in einer 2er WG. Beide Mieter sind Hauptmieter. Der Mitbewohner hat nun gekündigt und eine Kündigung zu GESAMTEN Wohnung erhalten. Ich nicht. Hat der Vermieter trotzdem das Recht mich rauszuwerfen?

1 Kommentar zu „Hauptmieter in WG”

Susanne Experte! 13.02.2009 10:19

Nein, die Kündigung ist nichtig, Ihr könnt nur beide gemeinsam kündigen.
Anders sieht es aus, wenn der andere Hauptmieter auzieht und einen Nachfolger präsentiert, den alle anderen aktzeptieren. Dann sollte man den Vertrag ändern und den anderen Hauptmieter ersetzen, damit müssen aber alle Vertragsparteien einverstanden sein.

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