Susanne 13.02.2009 10:19
Nein, die Kündigung ist nichtig, Ihr könnt nur beide gemeinsam kündigen.
Anders sieht es aus, wenn der andere Hauptmieter auzieht und einen Nachfolger präsentiert, den alle anderen aktzeptieren. Dann sollte man den Vertrag ändern und den anderen Hauptmieter ersetzen, damit müssen aber alle Vertragsparteien einverstanden sein.