Susanne
Der Vermieter darf keine Schlösser austauschen.
Der Vermieter hat dem Hauptmieter eine schriflliche Kündigung zu schreiben, wenn er will, dass dieser auszieht. Bei Ausstand ab 2 MM darf der VM auch eine fristlose Kündigung schreiben. Zieht der Mieter trotzdem nicht aus, muss der VM eine Räumungsklage veranlassen. So einfach ist das natürlich alles nicht.
Problem: auch wenn Deine Freundin ihren Mietzahlungen als Untermieterin dem Hauptmieter immer nachgekommen ist, ist die Wohnung weg, wenn dem Hauptmieter gekündigt wird. Bester Tip wäre also: Sachen packen und ausziehen.
(gleichzeitig natürlich eine schriftliche fristlose Kündigung des Untermietvertrags wg. der Vorfälle)