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Hausbriefkästen
Der Vermieter muss im Hauseingangsbereich eines Mehrparteienhauses keine Hausbriefkästen installieren lassen, wenn die Post durch geeignete Vorrichtungen wie Türschlitze, Wohnungsbriefkasten usw. in der Lage ist, die Post für jede Wohnung direkt zuzustellen. (AG Flensburg, Az. 68 C 773/94, aus: WM 4/96)