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Hallo
ich habe seit 3 monaten eine Ferienwohung zur Miete bezogen und musste nun für eine Woche aus der Wohnung.(Vermieter hatte das bereits vor Einzug mir erklärt.
Er bestand auf eine Endreinigung. Ich putzte die Wohnung und gab sie abend an den vermieter ab. bei Schlüsselabgabe war alles in Ordnung.
Nach drei tagen bekam ich einen Anruf der vermieter das ich die Wohnung so hinterlassen hätte das eine Endreinung seitens der vermieter nicht möglich gewesen wäre und das sie eine Firma beauftragen die eine Grundreinigung macht!!!
Die Kosten würden mir zur Last fallen...
Ich habe die ganze wohnung (45m²) den ganzen Tag geputzt nachdem ich alle meine sachen aus der Wohnung entfernt habe.
Kann der Vermieter einfach so eine Grundreinigung beantragen und sie mir in rechung stellen?
Weitere Frage:
Mein Mietvertrag ging bis zum 10.5.06, die wohnung wäre ab dem 17.5 wieder frei, jedoch habe ich keinen Mietvertrag für die Zeit ab dem 17.5.
Somit bin ich ja nicht mehr mieter der Ferienwohnung.
Inwie weit kann mich der Vermieter für subjektive "mängel" an der Wohnung haftbar machen?
Dazu ist zu sagen das ich die WOhung für 720€ warm +1 monat miete Kaution bekommen habe. was schon wucher ist, wie gesagt die wohnung hat vielleicht gerade mal 45m².
Gruss
B.Schneider