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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
meine Lebensgefährtin und ich sind im November 2005 in unser neu erworbenes Haus gezogen und haben im Februar 2006 von unserem damaligen Vermieter eine Nebenkostenabrechnung bekommen, welche wir auch anstandslos bezahlt haben. Zu diesem Zeitpunkt bewohnten wir diese Wohnung ja schon nicht mehr.
Der Mietvertrag endete am 31.12.2005
Nun kommen wir heute nach Hause und haben eine neue NK Abrechnung mit der Begründung, die Fa Skiba hätte sich mit den von uns geleisteten Vorauszahlungen verrechnet.
Eine Einzelabrechnung ist dabei.
Nun muß ich sagen, das wir uns von diesen Vermietern nicht im guten getrennt haben (zum ersten Mal Probleme und ich habe 20 Jahre zu Miete gewohnt).
Kann der Mann nach einem Jahr überhaupt eine Korrektur der Abrechnung von 2005 geltend machen?
Weiss da jemand genauer Bescheid?
Das Begleitschreiben hat das Datum vom 4.1.2007
Erstellungsdatum der Rechnung ist der 20.12.2006
Stichwörter: jahr + korrektur + nk

2 Kommentare zu „Korrektur der NK nach einem Jahr?”

Susanne Experte!

Grundsätzlich ist erst einmal immer der Zugang eines Schreibens massgeblich, nicht das angegebene Datum.

Geht die Korrektur denn zu Deinen Lasten, heisst: fordert der VM eine Nachzahlung?
Soweit mir bekannt hat der VM bei einer Korrektur zu Lasten des Mieters, und erst recht nach so langer Zeit, schlechte Karten.

Rano Experte!

... und so weit ich weiss, geht ein Abrechnungsfehler des vom VM beauftragten Abrechnungsunternehmens nicht zu Lasten des Mieters. Hier kann der VM sich die Differenz vom Abr-Unt. wiederholen.

Gruß
Ralph

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