Susanne
Grundsätzlich ist erst einmal immer der Zugang eines Schreibens massgeblich, nicht das angegebene Datum.
Geht die Korrektur denn zu Deinen Lasten, heisst: fordert der VM eine Nachzahlung?
Soweit mir bekannt hat der VM bei einer Korrektur zu Lasten des Mieters, und erst recht nach so langer Zeit, schlechte Karten.
Rano
... und so weit ich weiss, geht ein Abrechnungsfehler des vom VM beauftragten Abrechnungsunternehmens nicht zu Lasten des Mieters. Hier kann der VM sich die Differenz vom Abr-Unt. wiederholen.
Gruß
Ralph