Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Pringles hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich bin im Januar aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe nun meine Hausgebührenabrechnung 2011 erhalten. Meine Abschlagszahlung belief sich auf jährlich 600,-. Dieses mal ist die Abrechnung angeblich so hoch, dass ich nur noch 14,93 Euro zurück bekomme. Im letzten Jahr waren es aber komischerweise fast 200,- Euro die ich zurück bekam. Der größte/fast einzigste enorm Abweichende Betrag zu den letzten Abrechnungen beläuft sich auf die "Heizungswartung". Hier werden mir fast 250,- Euro berechnet. Ich habe nun im Verdacht, dass die mir jetzt (und warscheinlich auch bei den vorrangegangenen Abrechnungen), immer sämtliche Reparaturen und Instandsetzungen weiter berechnet haben. Ich habe im Netz gesucht und das sagt, der Vermieter darf hier nur die normale Wartung weiterberechnen, jedoch keine Reparaturen. Hab ich das richtig gelesen?

Die Heizungen waren sehr sehr alt (wahrscheinlich die ersten Heizungen dies überhaupt gab) - demnach waren sie ständig kaputt. Und ich musste mindestes zweimal im Jahr dem Vermieter melden, dass er jemanden schicken soll, ders richtet.

Was soll ich jetzt machen? Wie sind die korrekten weiteren Schritte?

Was ich bis jetzt gemacht habe (Abrechnung heute erhalten) und direkt dem Exvermieter ein Mail geschickt, dass ich die Abrechnung nicht akzeptiere mit Hinweis auf die Heizkosten. Und ich habe geschrieben dass er mir doch die detailierte "erlaubten" Wartungsarbeiten der Heizungen von der zuständigen Firma in Kopie schicken möge. Plus Hinweis auf das Kontaktieren meines Anwalts.

Was sagt ihr? Ist das so richtig? Lohnt es sich meinen Anwalt einzuschalten?

3 Kommentare zu „Hausgebührenabrechnung fraglich”

Berthelstal Experte! 08.03.2012 19:37

Sie können nur anhand der Belege die Richtigkeit der Wartungskosten prüfen.
Reparaturkosten bleiben außen vor.

Pringles 08.03.2012 19:46

Ok, dann habe ich das richtig verstanden und bestehe auf die aufgesplitteten Kopien der Handwerkerrechnungen.
Wie mache ich das denn so, dass es amtlich ist. Erstmal habe ich ja nur ein Mail geschickt. Den Widerspruch muss ich ja aber sicherlich in Papierform schnellstmöglich nachreichen. Kann ich den Brief einfach einwerfen? Da der Sitz des Vermietrs in der Nähe ist, oder habe ich dann Pech wen der behauptet er hätte es nicht bekommen?

Ich frage deshalb so blöd, weil ich in der Vergangenheit schön öfter mit Ihm aneinander geriet bzw. er dann nie erreichbar war, angebliche Faxe nie erhalten hat... Schimmelbildung in der Küche durch einen Dachschaden wurden beispielsweise nie beseitigt, Mäusekot!!! des (hoffendlich) Haustieres des Vormieters in den Heizungen wurden verschwiegen ohne jegliche Reaktion bei Nachfrage, 1-2 Wochen keine funktionierenden Heizungen bei einer nicht gedämmten-Altbau-Dachgeschoss-Wohnung im tiefsten Winter sind nur Beispiele.

Deshalb bin ich jetzt schon wieder auf 180, wenn ich diesen Brief sehe und es doch so ziemlich offensichtlich ist dass da jemand versucht Geld einzubehalten. Die Kaution steht auch noch aus bin gespannt wann und ob ich die wieder sehe. :-(

Berthelstal Experte! 08.03.2012 23:31

Auf Ihre Frage haben Sie eine Antwort erhalten.
Ihr weiteres Vorgehen in dieser Angelegenheit müssen Sie selbst in die Hand nehmen oder einen Anwalt konsultieren.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.