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Nach dem Tod eines Mieters können auch solche Mitbewohner den bestehenden Mietvertrag weiterführen, die ihn ursprünglich nicht mit unterzeichnet haben. Die Mitbewohner treten automatisch in den Vertrag ein. Darauf weist die Landesvertretung Nordrhein-Westfalen des Rings Deutscher Makler (RDM) in Köln hin. <br />
Die Regelung gelte für Ehe- und eingetragene Lebenspartner, für andere Familienangehörige, die mit dem Verstorbenen unter einem Dach gewohnt haben, und auch für Mitbewohner, die nicht mit ihm verwandt waren. Soll der Mietvertrag nicht fortgesetzt werden, muss der Vermieter innerhalb eines Monats davon in Kenntnis gesetzt werden<br />
Quelle:KSTA