fin
Als Käufer von vermietetem Wohnraum sind Sie verpflichtet sich an die Mietverträge zu halten. Sie können Mieter nur innerhalb der gesetzlichen Fristen kündigen. Das hängt auch von der Wohndauer der Mieter ab. Wohnen Langzeitmieter dort, so können Sie auch erst mit einer Kündigungsfrist gemäß der Wohndauer wegen Eigenbedarf kündigen.
tangelo1
Hallo Fin,
daß die Kündigungsfristen eingehalten werden müssen, ist uns natürlich klar.
Die große Frage ist, ob der Eigenbedarf evtl. nicht gilt, so nach dem Motto, die vorhandene Wohnung von 78qm kann ja renoviert werden und muß für uns als Hauseigentümer reichen.
Ich gehe mal davon aus, daß man als Eigentümer mit 2 Personen den Anspruch auf beide Etagen hat. Ich weiß allerdings auch daß es Urteile gibt, die nicht immer gerecht sind.
Gruß Tangelo