Gast
Vermieterin = Hexe
Sozialmieter = unverschämt
1650€ ---- Bude ---- verschenken
sorgen Sie wenigstens für einen sauberen Abgang. Wenn Sie schon was kaputtmachen, stehen Sie dafür gerade, ok?
Gast
Hallo Werwohl,
Danke für Ihre Wiederholung, aber die eigentliche Frage ist damit noch nicht beantwortet.
Gruss
Anha
Gast
der letzte satz ist die antwort.
hier ist die Wiederholung, in Zeitlupe :
sorgen Sie wenigstens für einen sauberen Abgang. Wenn Sie schon was kaputtmachen, stehen Sie dafür gerade, ok?
Ansonsten ist, wenn Sie eine Kaution bezahlz haben, diese futsch.
Anha
Hallo Werwohl,
die Antwort von Ihnen kann ich leider nicht beachten. In einigen Foren gibt es Rechtssprechungen, die etwas anderes darstellen wie z.B.
In folgenden Fällen bestehen keine Renovierungspflichten:
mündlicher Mietvertrag (ohne Absprachen),
schriftlicher Mietvertrag, in dem nichts zum Thema Schönheitsreparaturen steht,
Mietvertrag mit Klauseln wie "besenrein", "bezugsfertig", "in dem Zustand wie übernommen" etcetera. Achtung: Ist gleichzeitig wirksam vereinbart, dass die Schönheitsreparaturen vom Mieter zu tragen sind, muss man gegebenenfalls bei Auszug die Renovierung nachholen!
Bei Ein-/Auszug: DDR-Mietverträge mit der Formulierung "Für die malermäßige Instandsetzung während des Mietverhältnisses ist der Mieter verantwortlich".
Der Mieter muss renovieren oder anteilig bezahlen, auch wenn er vor Ablauf der Frist auszieht:
Im Mietvertrag steht: "Liegen beim Auszug die letzten Schönheitsreparaturen mehr als ein Jahr zurück, zahlt der Mieter 20 Prozent der Renovierungskosten, liegen sie länger als zwei Jahre zurück 40 Prozent, länger als drei Jahre 60 Prozent und länger als vier Jahre 80 Prozent". Sind jedoch 100 Prozent erwähnt, muss gar nichts gezahlt werden!
Mietvertrag mit unwirksamer Renovierungsklausel:
Renovierung immer bei Auszug,
Renovierung immer bei Einzug,
Renovierung bei Bedarf,
Renovierung in Küche, Bad und Dusche alle zwei Jahre (zu kurze Fristen),
Liegen bei Auszug die letzten Schönheitsreparaturen länger als ein Jahr zurück, zahlt der Mieter 20 Prozent der Kosten, ... länger als fünf Jahre 100 Prozent,
laufende Schönheitsreparaturen und zusätzlich Auszugsrenovierung.
Da muss ich nochmals meinen Mietvertrag durchlesen, aber dann gebe ich Ihnen gerne nochmals "Werwohl" einen Hinweis.
Gruss
Anha