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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Bin neu hier und würde gerne Eure Hilfe in Anspruch nehmen.

Wir suchen schon seit einer geraumen Weile ein Haus für uns.
Nun haben wir eines gefunden, was uns ganz gut gefällt und finanzierbar wäre.
In diesem Haus wohnen aber derzeit 2 Mietparteien, von denen die eine einen Zeitvertrag über 15 Jahre hat, der bis August 2013 läuft.
Die andere Partei hat normale Kündigungsfristen.

Kann ich bei Eigenbedarf, meine Eltern und wir, den Zeitvertrag kündigen. Ist er überhaupt rechtskräftig und wie lange müßte ich bei Möglichkeit einer Kündigung auf Freizug warten???

Wäre schön, wenn Ihr mir da helfen könntet.

Liebe Grüße
Snoopy
Stichwörter: eigenbedarf + hauskauf

8 Kommentare zu „Hauskauf mit Eigenbedarf”

Susanne Experte!

Welche Begründung enthält der Vertrag?
Wenn es demnach ein richtiger Zeitmietvertrag ist, kann natürlich auch gekündigt werden.
Der Zeitmietvertrag gibt ja nur eine Höchstmietdauer an und keine Mindestmietdauer und kann natürlich vor Ablauf gekündigt werden.

Ich würde erst mal eine Wohnung auf Eigenbedarf kündigen und dort einziehen-und zwar die Wohnung, wo die geringere Gegenwehr der Mieter zu erwarten ist.
Dann kannst Du als Vermieter, wohnend in einem 2-Familienhaus, von Deiner erleichterten Kündigung gebrauch machen.
Hier verlängert sich, je nach Wohndauer der Mieter, einfach nur die Kündigungsfrist um 3 Monate (also bis 5 Jahre eine Kündigungsfrist von 6 Monaten) und Du kannst hier ohne Grund kündigen.

beersnoopy

Hallo!

Vielen Dank für Deine Antwort.

Viel weiß ich über die Mietverträge nicht, da ich mich damit bisher noch nie befaßt habe. Was für eine Begründung darf es denn nicht sein?
Wir haben jetzt bloß das Haus im Internet gesehen und da gefiel es mir soweit erstmal.
Ich habe beim Besitzer erstmal nur danach gefragt, was das für ein Mietvertrag ist, weil ich erfahren habe, daß das mit den Zeitverträgen nicht so einfach sein soll. Deshalb wollte ich mich vorinformieren, denn mir bringt es nichts, wenn ich das Haus erwerbe, dann aber nicht selber einziehen kann. Und noch bis 2013 warten, bis ich dort endlich allein wohnen kann, wollte ich nun auch nicht. Sicher ist es für mich kein Problem noch ein Jahr den Mieter im Haus zu haben, zumal da bestimmt erst renoviert werden muß (meine Mutti hat da ihre Vorstellungen), aber die finanzielle Doppelbelastung und die Pflichten, die ich als Vermieter habe, möchte ich mir nicht aufbürden.

Inwiefern darf ich denn als vorerst Aussenstehender die Mietverträge einsehen, um eventuelle Wortlaute rauszufinden?
Ich habe auch was davon gehört, daß diese Zeitverträge oft nicht rechtsverbindlich formuliert wären und damit nichtig wären...

Liebe Grüße
Snoopy

Susanne Experte!

Hallo Snoopy,

inwiefern wäre denn mit dem Eigentümer zu sprechen, wenn Du das Haus mietfrei kaufen möchtest- das könnte allerdings den Preis hochtreiben.
Wenn er gewillt ist zu verkaufen, sollte er Dir doch mal eine Kopie der Mietverträge geben. Die solltest Du sicherheitshalber von einem Fachanwalt prüfen lassen!!!
Falls es sich um einen richtigen Zeitmietvertrag handelt, müsste der sich mit Verkauf automatisch in einen unbefristeten umwandeln, denn es ist doch so: im befr. MV trägt der VM ein Enddatum ein, hier 2013 und dazu einen Grund, warum der MV dann enden soll, z.B. weil der VM dann selbst einziehen will etc. Logischwerweise entfällt der Grund, wenn der VM verkauft.
Aber nochmal: der befr. MV gibt eine Höchstmietzeit an, nichts spricht dagegen, hier vorher zu kündigen.
Ich glaube nicht, dass dies hier der Fall ist. Am wichtigsten ist eigentlich, dass im MV der VM nicht bis 2013 auf die ordentliche Kündigung verzichtet hat. Das wäre gültig und Du müsstest das einhalten, daher vorher vom Fachmann abklären lassen.

Christoph_A. Experte!

Das wäre der einfachste Weg.

Dem Eigentümer ein gesteigertes Interesse an dem Haus vorheucheln und ihm vorschwärmen, daß Du das Haus gerne kaufen möchtest, aber er doch dafür Verständnis hat, wenn Du gern auf Nummer Sicher gehen willst.

Dafür benötigst Du die Kopien der abgeschlossenen Mietverträge.

Das Du damit zum Fachanwalt gehst, um zu prüfen, wie schnell Du die Mieter kündigen kannst, würde ich dem Eigentümer nicht unbedingt auf die Nase binden.

Wer weiß, wie gut der mit den Mietern kann.

beersnoopy

Hallo!

Wieder vielen Dank für Eure Antworten.

Mittlerweile habe ich gelesen, daß bei Alt-Zeitmietverträgen vor 2001 geschlossen, keine Möglichkeit für den Vermieter besteht, den Mieter auf ordentlichem Wege zu kündigen. Vertragsschluß 1998 eben auf 15 Jahre.

Desweiteren las ich, daß ich als Hauskäufer den Vertrag genauso übernehmen muß. Demzufolge ich keinerlei Eigenbedarf anmelden könnte.

Gelesen bei Versicherungen.de Mietrecht

Kennt Ihr da Urteile, die eine andere Möglichkeit zulassen???

Liebe Grüße
Snoopy

Susanne Experte!

Dazu musst Du erst den Vertrag genau [/b:f9973]kennen! Alles andere sind Spekulationen, auf deren Grundlage niemand ein Haus kauft.

beersnoopy

Hallo!

Nach Anfrage beim Verkäufer hat er mir diesen Auszug geschickt:

§3 Mietzeit und Kündigungsfristen

Das Mietverhältnis beginnt am 01. August 1998 und wird für die Dauer von 15
Jahren abgeschlossen. Es endet daher am 31.07.2013. Spätestens ein Jahr vor
der regulären Beendigung des Mietverhältnisses nehmen Mieter und Vermieter
Verhandlungen zur Verlängerung des Mietverhältnisses auf. Will der Mieter
das Mietverhältnis nicht verlängern, muss er spätestens bis zum 01. August
2012 das Mietverhältnis zum 31.07.2013 kündigen.

Nützt mir das jetzt schon irgendwas oder kann ich damit nichts weiter anfangen???

Liebe Grüße
Snoopy

Christoph_A. Experte!

Für mich liest sich das wie ein normaler Zeitmietvertrag, der nur eine maximale Mietdauer vorgibt und keine Mindestmietdauer, sodaß der Vertrag auch vorher gekündigt werden darf.

Das Gegenteil wäre ein Kündigungsverzicht wg. Eigenbedarf seitens des VM, der mir aber hier nicht vorzuliegen scheint.

Da Du aber eine größere Investition in ein Haus tätigen willst, wäre es jetzt wirklcih angeraten einen Fachanwalt für Mietrecht aufzusuchen. Das sollte es Dir wirklich wert sein.

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