Susanne
Haben die Heizungen keine Verbrauchserfassungsgeräte?
Du hast Anspruch auf eine korrekte Abrechnung!
Und wer hat bitte im April diesen Jahres geheizt? Wir hatten Temperaturen um die 30 Grad, es war sommerhaft warm!
donerl
Hallo Susanne, danke für die Rückmeldung.....
Es geht ja um den Januar - April 2006 also letztes Jahr....
Die Heizungen haben schon Verbraucherfassungsgeräte, nur beim Auszug wurden diese nicht abgelesen.
Nun kommt mir der Verbrauch im Vergleich zu den letzten Abrechnungen ziemlich hoch vor. Deswegen meine Frage was ich noch tun kann. Schließlich möchte ich nicht die aufgrund das mein Nachmieter ewig geheizt hat, diese Kosten mit übernehmen.
Was kann ich tun ??
Susanne
Also nochmal, Du hast Anspruch auf verbrauchsgerechte Erfassung. Offenbar hat Dein VM verpasst, eine Zwischenablesung machen zu lassen.
Nach Heizkostenverordnung (findes Du online) darfst Du demnach 15% kürzen!
donerl
nochmals danke, dass hilft einen großen schritt weiter....
d.h. nicht ich habe mich beim Auszug um die Ablesung zu kümmern sondern der Vermieter ?
Ist das Korrekt so ?
PS: nach einem Telefonat mit dem Vermieter meinte er, dass ich es verpasste habe, die Verbrauchsgeräte abzulesen !
Susanne
Witzbold!
In der Regel wird ein Übergabeprotokoll angefertigt, ein Vermieter hat sowas als Vorlage und bringt es zum Übergabetermin mit.
Im Protokoll werden alle Zählerstände vermerkt.
Ansonsten muss der Vermieter die Abrechnungsfirma zur Zwischenablesung bestellen, dass das Mietersache sein soll ist mir vollkommen neu!
Leitet sich demnach aus der Pflicht des Vermieters zur verbrauchsgerechten Abrechnung nach Heizkostenverordnung ab. Ist ja keine Mieterpflicht, oder?
donerl
Hallo Susanne,
vielen Dank...
heute abend habe ich einen Termin mit dem Vermieter. Ich werde ihm somit sagen, dass
a) er für die verbrauchsgerechte Abrechnung verantwortlich ist ...und
b) aufgrund dass dies nicht erfolgt ist, ich 15% gem. Heizkostenverordnung abziehen werde.
Frage 1: ist das so korrekt ?
Frage 2: er möchte mir heute abend auch die Gesamtabrechnung für das Jahr 2006 zeigen. Auch wenn ich die 15% abziehe, ist der Gesamtverbrauch immer im Vergleich zu den Vorjahren 2003/04/05 immer noch zu hoch. Gibt es hier die Möglichkeit die Abrechnungen/Verbräuche der Vorjahre als Maßstab anzusetzen. Wie bereits erwähnt haben wir immer sehr bewusst geheizt und wenn die Nachmieterin hier volle aufgedreht hat möchte ich nicht ihren Verbrauch aufgrund der zeitanteiligen (4Monate von 12) Abrechnung mitbezahlen.
Bitte um Antwort, da ich heute abend mit ihm einen Termin vereinbart habe...
Danke im Voraus.
Susanne
zu1 Ja, korrekt.
Zu 2: Wie willst Du dem aus dem Weg gehen? Das Kind ist doch schon in den Brunnen gefallen, sprich, die Messwerte wurden nicht abgelesen.
Die Vorjahreswerte sind irrelevant. Du kannst nicht beweisen, dass Deine Nachmieter mehr verbraucht haben als Du.
Wenn Du hier was machen willst, musst Du zum Rechtsanwalt.
donerl
dann werde ich zu a/b) dies so vorschlagen und zur Frage 2 werde ich es Verhandlungsvorschlag einbringen.....
wenn Vermieter nicht mitgeht dann zahle ich halt und hab meine Ruhe - wenigstens kann ich die 15% abziehen..
Susanne
Zieh Dir die Heizkostenverordnung, ausdrucken und als Nachweis mitnehmen!
donerl
yes, bin grad dabei - relevant ist ja §9