AMAyer 05.11.2008 08:20
Da können Sie wenig machen. Sie werden wohl auf den gesamten Kosten quasi "sitzen" bleiben. Das bedeutet, Sie werden nach richterlichen Beschluß die Whg auf Ihre Kosten räumen müssen, die ausbleibende Miete & NK werden Sie auch nicht für diese Zeit erhalten. Und bis zu so einem richterl. Beschluss der Räumung können schon mal 6-10 Monate vergehen.
Susanne 05.11.2008 09:15
Wenden Sie sich an das Nachlassgericht. Wird das Erbe ausgeschlagen, wird ein Nachlassverwalter eingesetzt, der sich um solche Abwicklungen kümmern muss. Wenn vorhanden, müssen auch Ihre Kosten aus der Erbmasse gedeckt werden.