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Hausmeisterkostenwohnung
Wohnt der Hausmeister mietfrei, dürfen dennoch fiktive Mietzinsen für die Hausmeisterwohnung als Hausmeisterkosten in die Betriebskostenabrechnung einbezogen werden. Ist der Hausmeister für mehrere Häusern einer Wohnanlage zuständig, so ist der auf jedes Haus entfallende Anteil der Hausmeisterkosten in der Betriebskostenabrechnung nachvollziehbar darzulegen. (AG Köln, Az. 213 C 406/96, aus: WM 5/97, S. 273)