flechefall
Welcher Mieter renoviert denn freiwillig und auf seine Kosten das Treppenhaus, welches von sieben Mietparteien genutzt wird?
Im Übrigen: wie verhält es sich mit der vom Vermieter mitgeteilten Kündigungsfrist? 01.07.2006? Fristgerecht? Fristgerecht trotz Mietrückstand?
Susanne
Wie wurde denn die Hausmeistertätigkeit abgegolten? Wurde dies ggf. mit der Miete verrechnet?
Aber egal: Ich würde erst mal ganz fix zum Anwalt, denn: die "Fristlose" aufgrund Zahlungsverzug kann der Mieter mit Zahlung der Aussenstände hemmen. Kann er das aber auch bei einer fristgerechten Kündigung?
Da kündigt der VM normalerweise fristlos aufgrund des Zahlungsverzugs und hilfsweise bzw. vorsorglich fristgerecht. -> die fristgerechte kann der Mieter nämlich nicht mit Zahlung hemmen, das macht der VM, wenn er den Mieter tatsächlich los sein will.
Für das Renovieren muss aber tatsächlich ein Auftrag vorliegen, der als Grundlage der Forderungen dient.
flechefall
Die Hausmeistertätigkeit wurde mit 96,- € monatlich abgegolten, die auf alle sieben Mietparteien (also auf meine Eltern) umgelegt wurde.
Susanne
Hatte ich nicht gemeint: Hat der Vermieter das als Vergütung aufs Konto überwiesen oder haben Ihre Eltern einfach nur weniger Miete bezahlt?
Wer hat die Materialkosten für die Treppenhausrenovierung getragen?
Egal eigentlich, Sie müssen sowieso zum Rechtsanwalt, so kommen Sie da nicht mehr raus, oder Ihre Eltern ziehen halt aus.
flechefall
Die Hausmeistervergütung wurde (wenn auch schleppend) auf das Konto überwiesen.
Das Material für die Renovierung, sprich die Farbe, wurde vor Renovierungsbeginn vom Vermieter bezahlt. Die Renovierung wurde unter Verwendung eigenen Werkzeugs etc. durchgeführt.
Susanne
Es hat demnach keine Verrechnung stattgefunden. Dann kann m.E. der Mieter/Hausmeister, also die Eltern, auch nicht die Forderung gegen den Vermieter aus einem Anstellungsverhältnis über die Miete Aufrechnen/einbehalten.
Dass der VM das Material zu Verfügung gestellt hat kann die Behauptung des Auftrags durchaus untermauern.
flechefall
Es ging hier nicht um die Aufrechnung der Hausmeistervergütung. Mein Vater hat 81 Arbeitsstunden zur Treppenhausrenovierung geleistet. Wenn man jetzt annimmt 81 Std. x 10,- € = 810,- € ./. zwei Monatsmieten á 320,- € = 640,- €, dann wäre der Vermieter mit der Aufrechnung der Mieten noch gut weggekommen´, zumal es noch eine Vielzahl weiterer beauftragter Arbeiten gab, die nicht vergütet wurden (Gartenneuanlage etc.)
flechefall
Es ging hier nicht um die Aufrechnung der Hausmeistervergütung. Mein Vater hat 81 Arbeitsstunden zur Treppenhausrenovierung geleistet. Wenn man jetzt annimmt 81 Std. x 10,- € = 810,- € ./. zwei Monatsmieten á 320,- € = 640,- €, dann wäre der Vermieter mit der Aufrechnung der Mieten noch gut weggekommen´, zumal es noch eine Vielzahl weiterer beauftragter Arbeiten gab, die nicht vergütet wurden (Gartenneuanlage etc.)
Susanne
Ich habe das schon verstanden, meine Denke ging in folgende Richtung:
Hätte der VM von vornherein die Hausmeistervergütung mit der Miete verrechnet, wäre also vertraglich festgelegt gewesen, dass auf Grund der Tätigkeit ein minderer Mietzins entrichtet wird, könnte man das aufrechnen der EXTRA Tätigkeit (Renovierung) mit der Miete noch nachvollziehen.
Da die Vergütung aber normal als Überweisung erfolgte, kann man auch keine Aufrechnung machen. Die Kosten hätten auf Rechnung eingefordert, zur Not halt auch eingeklagt werden müssen. Die 2 Monatsmieten stehem dem VM zu!