Gast hat diese Frage gestellt
Vorbehaltlose Bezahlung einer Nebenkostenabrechnung
Erhält ein Mieter eine Nebenkostenabrechnung des Vermieters, sollte er vor der Bezahlung die ihm vorgelegten Belege und Rechnungen prüfen.
Leistet er nämlich den aus einer Wasserabrechnung resultierenden Nachzahlungsbetrag ohne Vorbehalt, kommt dies einem Schuldanerkenntnis gleich. Der Mieter kann danach keine Einwendungen mehr erheben, die er bei sorgfältiger Prüfung der Belege hätte erkennen können.
Urteil des KG Berlin vom 23.10.2003
8 U 15/03
KGR Berlin 2004, 47