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Hallo an alle,
kann mir bei folgender Sache jemand weiterhelfen ?
Ich habe 2006 eine Nebenkostenabrechnung für 2005 bekommen. Da einige Mieter in dem Wohnhaus mit ein paar Punkten nicht ganz Einverstanden waren. Bspw. waren die Kosten nur durch 5 Parteien geteilt, obwohl der Hausmeister auch im Haus wohnt und eigentlich auch mitbezahlen müsste, haben diese gemeinschaftlich den Vermieter getroffen um die Beschwerde vorzulegen. Dieser wollte das ganze nochmals prüfen um uns kurzfristig eien neue Nebenkostenabrechnung vorzulegen.Wie gesagt das war anfang 2006 und auch alles nur mündlich. Es hat sich aber seither nichts getan. Nun liegt uns die Nebenkostenabrechnung für 2006 vor in der auf einmal neben den Kosten für 2006 auch in einem kleinen Satz zum Schluß des Anschreibens auch die Nebenkosten von 2005 gefordert werden. Muss ich den diese nun auch zahlen, obwohle das ganze schon länger wie 12 Monate zurückliegt ? Ich weiss das es heist, wenn der Vermiter innerhalb von 12 Monaten nach dem Abrechnungszeitraum also in meinem Fall spätestens ende 2006 keien Nebenkostenabrechnung vorliegt, kann keine Nachforderung gestellt werden. Das blöde ist bloß, daß diese ja wie oben bereits gesagt vorgelegen hatt, aber durch die Beschwerden sozusagen eingefroren wurde und jetzt wieder gültig sein soll.
Danke vorab für ein paar Meinungen und Tipps oder auch konkrette Urteile.
Gruß
Boris