FischkoppStuttgart
Nein muss er nicht.
In Vielen MFH steht in der Hausordnung, das die Tür verschlossen sein muss.
Dies ist legitim
HerrRossi 06.05.2016 12:17
Hallo zusammen,
das Landgericht Frankfurt / Main hat im Mai 2015 genau so eine Hausordnung gekippt und in einem Fall entschieden, dass freie Fluchtwege wichtiger sind, als der Einbruchschutz.
Den Streit im Haus oder sogar vor Gericht können sich Vermieter und Hausverwaltungen sparen, wenn sie selbstverriegelnde Panikschlösser einbauen. Die machen die Tür von außen ordentlich zu, ohne dass man dafür extra abschließen muss. Von innen kommt man immer ohne Schlüssel raus. Ich kenne den Mediator von Assa Abloy. Der funktioniert auch zusammen mit dem elektrischen Türöffner. Das Rauf- und Runterlaufen um Gäste rein bzw. rauszulassen kann man sich damit also sparen. www.assaabloy.de/endlich-ruhe-im-haus
Ich hoffe, die Antwort hilft dir weiter.
Viele Grüße
Rossi