Susanne
Hast Du eine Haftpflichtversicherung? Grundsätzlich weitermelden, unangemessene Forderungen werden von der Versicherung abgewehrt.
Unabhängig davon hat die VM eine Kautionsabrechnung zu machen-> schriftlich dazu auffordern.
Ich habe gehört, dass solche Schäden je nachdem als Gebrauchsspuren anzusehen sind, die sowieso mit dem Zahlen der Miete abgegolten werden. [/quote:94e2a]
Das ist mir bei Schäden durch Bürostühle nur bei Gewerbemietverträgen so bekannt!
Höchstenfalls müsste ich doch wohl einen Prozentteil der Rechnung zahlen, entsprechend des Alters des Bodens[/quote:94e2a]
Stimmt, das nennt man Zeitwert bzw. Abzug "neu für alt". Macht wie oben schon geschrieben, die Versicherung.
Wenn Du keine hast, fordere die Vermieterin dazu auf (schriftlich)!
Sie muss dann die Forderung angemessen auf die Schadensgrösse runterrechnen und den Abzug neu für alt machen, gleichzeitig würde ich die Kautionsabrechnung anmahnen.