Gast hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich habe nun auch die Nebenkostenabrechnung von meinem Vermieter erhalten.
Er hat nun die Grundgebühr der Wasserevrsorgung nicht gleichmäßig auf alle Mieter verteilt sondern nach dem Anteil am Gesamtfrischwasserverbrauch.
Da z.B. aber die Wohnung nebenuns ein 3/4 Jahr leer gestanden hat, haben wir nun zwangsweise eine höheren Anteil am Gesamtfrischwasserverbrauch.
Ich find nun ungerecht, dass ich dadurch einen höheren Anteil der Grundgebühr tragen soll.
Ist das so in Ordnung?
Auch das Abwasser hat er nach dem Anteil am Gesamtfrischwasserverbauch verteilt.
Das ich mein gebrauchtes Frischwasser auch als Abwasser zahle ist ja ok, aber warum muss ich nun eine höheren Anteil an der Entwässerung des Hauses zahlen (Dachfläche, versiegelte Fläschen etc.)
Dürfen die Kosten der Entwässeung überhaupt nach Wasserverbrauch verteilt werden?
Vielen Dank schonmal...
SuperElmo