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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Z. B. verpachten Vermieter zunehmend ihre Heizungsanlagen an Dritte, diese Sorgen für die Beheizung der Wohnungen, die Kosten für diese Dienstleistung sind manchmal so hoch wie die Heizkosten selbst, dieses Modell sei unzulässig, weil die Mieter mit doppelten Kosten belastet werden, mit der Miete bezahlen die Mieter bereits für die Heizung u. deren Instandhaltung!<br />
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Beim "Contracting-Modell", werden diese Kosten jedoch erneut dem Mieter berechnet, entlastet werde nur der Vermieter!<br />
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Nach einer Entscheidung des Landgericht Essen /Az. 15 S 279/99), dürfen diese Kosten nicht dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

0 Kommentare zu „Heikostenabrechnung NICHT vorschnell anerkennen”

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