Denise4780 26.08.2016 20:08
Hallo,
Wartungskosten sind umlegbare Betriebskosten, wenn im Vertrag vereinbart.
Reparaturen des Boilers muß der Vermieter zahlen.
immerhin kann man das nicht als Schönheitsreparatur bezeichnen.
Was Du meinst sind Kleinreparaturen. Auch das muß vertraglich vereinbart sein. Sonst zahlt der Vermieter jede noch so kleine Dichtung.
Reparaturen der Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlage fallen auf keinen Fall unter Kleinreparaturen. Die muß immer der Vermieter zahlen.
Vorausgesetzt natürlich der Mieter hat die notwendige Reparatur nicht selbst verschuldet.
forsetis 27.08.2016 09:41
Dieser Boiler (Therme) hängt in der Wohnung des Mieters, richtig? Wenn im Mietvertrag die Wartung dieses Geräts auf den Mieter abgewälzt wurde, dann ist auch der Austausch dieser Anode eine Wartungsaufgabe und keine Reparatur.
https://www.rechtstipps.de/mieten-vermieten/wohnungssuche-mietvertrag/gasetagenheizungs-wartungsklausel-im-mietvertrag-auch-ohne-kostenobergrenze-zulaessig