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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, liebe Leserinnen und Leser,

anfang letzten Jahres wurde von uns eine rund 100qm große Praxis in einem Ärztehaus gemietet. Jetzt kam die erste Betriebskostenabrechnung und somit ergaben sich Fragen über Fragen....

Vielleicht können Sie uns bei der Beantwortung dieser helfen?!

Was sind von den aufgelisteten Punkten KEINE Betriebskosten und somit nicht umlagefähig?

Allgemeinstrom
Aufzug
Bewachung
Gebäudeversicherung
Grundsteuer
Haftpflichtversicherung
Hausverwaltung
Hauswart
Heiz-, Wasser- und Abwasserkosten
Müll
Müllgrundgebühr
Niederschlagswasser
Schornsteinfeger
Straßenreinigung
Strom Lüftung
Treppenhausreinigung
Wartung Lüftung

Und nun unsere Fragen:

1. Zum Haus gehört auch eine Tiefgarage. Deren Stromanteil hierfür ist vermutlich im Allgemeinstrom „untergebracht“. Müssen wir diesen Anteil zahlen, obwohl wir die Tiefgarage gar nicht nutzen?
2. Wir „produzieren“ nur eine mittlere Tüte Müll in der Woche. Oft sind die Mülltonnen voll, so dass wir diese eine Tüte noch mit nach Hause nahmen. Hier werden die Gesamtmüllgebühren durch die Gesamt-qm des Hauses dividiert und dann mit den qm unserer Praxis multipliziert. Im Verhältnis zur Dialyse, welche ebenfalls in dem Haus untergebracht ist und säckeweise Müll produziert, ist das sicherlich aus unsere Sicht unfair. Gibt es hier eine Handhabe?
3. Die Hausverwaltungskosten sind fast so hoch wie die Heiz-, Wasser- und Abwasserkosten für die ganze Anlage. Gibt es hier die Möglichkeit, eventuell nach zu vollziehen, ob diese Hausverwaltungskosten korrekt sind?
4. Der Mietvertrag begann erst im März 2005. Alle Kosten sind jedoch für das gesamte Jahr und nicht anteilig berechnet worden. Was muss der Vermieter hier ändern? Wie sollen wir uns verhalten?
5. Müssen die Zähler für Strom, Wasser und Heizkostenverteiler in unseren Räumen montiert sein oder darf der Vermieter alle Zähler des Hauses im Keller irgendwo zentral unter Verschluss halten?

So, das sind eine Menge Fragen. Wir hoffen, dass Sie uns helfen können, Licht in diesen Dschungel zu bringen.

Vielen Dank

Freundliche Grüße

Hamster

3 Kommentare zu „Fragen zu Betriebskosten einer Therapeutenpraxis”

Susanne Experte!

Bei einem normalen Wohnraummietvertrag sind Verwaltungskosten nicht umlegbar. Da es sich hier um einen Gewerbemietvertrag handeln sollte, könnte etwas anderes vereinbart sein, bitte dem Vertrag entnehmen.

Die Abrechnung des Mülls ist so korrekt, irrelevant, ob jmd. mehr oder weniger produziert.
Nach Mietdauer ist natürlich nur 10/12 der Kosten ansetzbar.

zu5: Natürlich darf er das.

hamster

Hallo, Susanne,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Leider beziehen sich unter dem Link zu findenden Hinweise nur auf Wohnmietverträge.
Wo kann ich denn etwas zu Gewerbemietverträgen finden? Gibt es gravierende Unterschiede zwischen Wohn- und Gewerbemietverträgen in Bezug auf die Nebenkosten?

Können Sie mir noch etwas zu meinen Fragen 1 und 5 sagen?

Ich freue mich auf Ihre Antwort

Viele Grüße und vielen Dank

Hamster

Susanne Experte!

Zu 1 kann ich leider keine Aussage machen.
Der Unterschied zwischen Wohnraum und Gewerbemietverträge: Gewerbemietverträge sind absolut frei verhandelbar, daher dazu auch nicht viel im BGB.

zu5: die Zähler müssen m.W. nicht in den gemieteten Räumen sein.

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