Susanne
Bei einem normalen Wohnraummietvertrag sind Verwaltungskosten nicht umlegbar. Da es sich hier um einen Gewerbemietvertrag handeln sollte, könnte etwas anderes vereinbart sein, bitte dem Vertrag entnehmen.
Die Abrechnung des Mülls ist so korrekt, irrelevant, ob jmd. mehr oder weniger produziert.
Nach Mietdauer ist natürlich nur 10/12 der Kosten ansetzbar.
zu5: Natürlich darf er das.
hamster
Hallo, Susanne,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Leider beziehen sich unter dem Link zu findenden Hinweise nur auf Wohnmietverträge.
Wo kann ich denn etwas zu Gewerbemietverträgen finden? Gibt es gravierende Unterschiede zwischen Wohn- und Gewerbemietverträgen in Bezug auf die Nebenkosten?
Können Sie mir noch etwas zu meinen Fragen 1 und 5 sagen?
Ich freue mich auf Ihre Antwort
Viele Grüße und vielen Dank
Hamster
Susanne
Zu 1 kann ich leider keine Aussage machen.
Der Unterschied zwischen Wohnraum und Gewerbemietverträge: Gewerbemietverträge sind absolut frei verhandelbar, daher dazu auch nicht viel im BGB.
zu5: die Zähler müssen m.W. nicht in den gemieteten Räumen sein.