Berthelstal 16.11.2009 18:12
Punkt 1: Hierbei handelt es sich offenbar um eine sogenannte "Nutzerwechselgebühr". Diese gehört zu den Verwaltungskosten des Vermieters und darf Ihnen nicht berechnet werden.
Punkt 2: Wenn Wasseruhren vorhanden sind ist eine Schätzung nur in Ausnahmefällen möglich. Da aber der Zählerstand abgelesen wurde ist dieser Wert maßgebend.
Punkt 3: Die Anwendung der Gradzahlentabelle bei wenigen Miettagen ist korrekt.
Ihre Berechnung der Gradzahlen enthält einen Denkfehler.
Die Werte für Januar und Februar (bis Mietende) werden in voller Höhe addiert. Da für diese Monate die Werte aus verständlichen Gründen sehr hoch liegen, kommen Sie in der Summe auf einen höheren Gesamtwert als der Duchschnitt des ganzen Jahres. In das Gesamtjahr fließen auch Monate ohne Heizung ein und drücken damit den Durchschnittsverbrauch des ganzen Jahres.
Um einen Vergleich zu 2007 herzustellen müßten Sie Ihren Verbrauch aus 2007 wieder nach der Gradzahlentabelle auf Januar und Februar zurückrechnen.
Ich hoffe, Sie haben bei Ihrer Rechnung auch den Grundkostenanteil berechnet.
Überprüfen Sie nochmal Ihre Rechnung und lehnen Sie die ominöse Zwischenablesungsgebühr als nicht zu berechnende Verwaltungskosten ab.
Da machen Sie am besten einen Termin mit der Hausverwaltung.
gepomuk 16.11.2009 20:26
Ja, sorry hab das falsch genannt. Nutzerwechselgebühr. Wobei mir an anderer Stelle gesagt wurde, das dürfe berechnet werden.
Die Grundkosten sind in den Abrechnungseinheiten der jeweiligen Jahre enthalten, ich habe die Anzahl der 2007er Einheiten mit den Gradtagszahlen verwendet. Wenn ich die Monate komplett nehme passt das auch mit dem ersten Korrekturversuch der Verwaltung.
Bei der Wasseruhr ist das mehr ne Formsache, ob ich jetzt 1 oder 2 Euro für Wasser bezahle juckt mich eigentlich nicht
Fragt sich noch, ob ich für die 16 EU Nutzerwechselgebühr jetzt ein Fass aufmachen sollte.
Danke aber schon mal.
Berthelstal 16.11.2009 21:01
Ich kann Ihnen hier folgenden Link anbieten:
http://www.bfw-online.de/informationen/nwg.html.
Ob nun Fass oder nicht. Die Entscheidung müssen Sie allein unter dem Punkt Nutzen und Aufwand entscheiden.