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gepomuk hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen,
ich bin 2008 im Januar aus einer Wohnung in Bochum (Häusser-Bau) ausgezogen. Die Übergabe an den Hausmeister fand Mitte Februar statt, die Kündigung wurde zum Ende Februar wirksam.
Unmittelbar vor meinem Auszug wurden turnusmäßig Warmwasserzähler und Heizungsverdunster abgelesen.
Bei der Übergabe hat der Hausmeister die Zählerstände erneut notiert, die Verdunster standen noch bei 0.
Jetzt habe ich die Nebenkostenabrechnung für 2008 bekommen und soll einen erheblichen Betrag nachzahlen. Meiner Meinung nach sind folgende Punkte in der Abrechnung unrechtmäßig:
1.: eine Gebühr für "Zwischenablesung" wird aufgeführt. Eine Zwischenablesung hat nicht stattgefunden und _soll_ laut Mietvertrag auch nicht stattfinden. Ich halte das für Betrug.

2.: Der im Übergabeprotokoll vermerkte Warmwasserzählerstand ist nicht in der Abrechnung aufgeführt, es wurde einfach der Jahresverbrauch des Nachmieters anteilig auf meine Restmietzeit, als die Wohnung leerstand, umgelegt.

3.: Auch die Heizkosten wurden ermittelt, indem der Jahresverbrauch anteilig auf meine 2 Monate umgelegt wurde. Ich habe in der Zeit zwar gar nicht geheizt, weil die Wohnung ja leerstand, streng genommen dürften Vermieter aber wohl nach Gradtagszahlen schätzen, wenn die Verdunster noch nicht auswertbar sind. Wenn ich die Gradtagszahlen für 2/3 Januar und 1/2 Februar nehme und mit meinen Vorjahresgesamtverbrauchseinheiten multipliziere, erhalte ich einen viel niedrigeren Wert als den geforderten. Habe ich das richtig gemacht?

Auf meinen Widerspruch gegen die Abrechnung, in dem ich die obigen Sachverhalten bemängelt habe, erfolgte keine Reaktion, nur eine automatische Mahnung habe ich bekommen.
Mag sich jemand äußern, ob ich das besser aussitze, einfach bezahle (man bietet mir 55EU an, ich würde max. 15 bezahlen), oder mir ne Rechtsvertretung suche?

Insbesondere der Punkt 1 dürfte sehr viele Mieter der Firma betreffen, vielleicht irgendne Sammelklage oder sowas?

Ich bin für jeden Erfahrungsbericht (auch einen "lohnt sich nicht, zahl einfach!" ;) oder Rat dankbar,
Gruß
Felix

3 Kommentare zu „Heizkostenabrechnung bei Mieterwechsel”

Berthelstal Experte! 16.11.2009 18:12

Punkt 1: Hierbei handelt es sich offenbar um eine sogenannte "Nutzerwechselgebühr". Diese gehört zu den Verwaltungskosten des Vermieters und darf Ihnen nicht berechnet werden.

Punkt 2: Wenn Wasseruhren vorhanden sind ist eine Schätzung nur in Ausnahmefällen möglich. Da aber der Zählerstand abgelesen wurde ist dieser Wert maßgebend.

Punkt 3: Die Anwendung der Gradzahlentabelle bei wenigen Miettagen ist korrekt.
Ihre Berechnung der Gradzahlen enthält einen Denkfehler.
Die Werte für Januar und Februar (bis Mietende) werden in voller Höhe addiert. Da für diese Monate die Werte aus verständlichen Gründen sehr hoch liegen, kommen Sie in der Summe auf einen höheren Gesamtwert als der Duchschnitt des ganzen Jahres. In das Gesamtjahr fließen auch Monate ohne Heizung ein und drücken damit den Durchschnittsverbrauch des ganzen Jahres.
Um einen Vergleich zu 2007 herzustellen müßten Sie Ihren Verbrauch aus 2007 wieder nach der Gradzahlentabelle auf Januar und Februar zurückrechnen.
Ich hoffe, Sie haben bei Ihrer Rechnung auch den Grundkostenanteil berechnet.

Überprüfen Sie nochmal Ihre Rechnung und lehnen Sie die ominöse Zwischenablesungsgebühr als nicht zu berechnende Verwaltungskosten ab.
Da machen Sie am besten einen Termin mit der Hausverwaltung.

gepomuk 16.11.2009 20:26

Ja, sorry hab das falsch genannt. Nutzerwechselgebühr. Wobei mir an anderer Stelle gesagt wurde, das dürfe berechnet werden.

Die Grundkosten sind in den Abrechnungseinheiten der jeweiligen Jahre enthalten, ich habe die Anzahl der 2007er Einheiten mit den Gradtagszahlen verwendet. Wenn ich die Monate komplett nehme passt das auch mit dem ersten Korrekturversuch der Verwaltung.
Bei der Wasseruhr ist das mehr ne Formsache, ob ich jetzt 1 oder 2 Euro für Wasser bezahle juckt mich eigentlich nicht ;)
Fragt sich noch, ob ich für die 16 EU Nutzerwechselgebühr jetzt ein Fass aufmachen sollte.
Danke aber schon mal.

Berthelstal Experte! 16.11.2009 21:01

Ich kann Ihnen hier folgenden Link anbieten:
http://www.bfw-online.de/informationen/nwg.html.

Ob nun Fass oder nicht. Die Entscheidung müssen Sie allein unter dem Punkt Nutzen und Aufwand entscheiden.

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