fin
Sie können die komplette, vollständige Abrechnung für Ihren Haushalt verlangen und brauchen, bevor diese Ihnen nicht vorliegt, auch nicht zu bezahlen.
Sie müssen schließlich Ihre verbrauchten Einheiten wissen, die Endbeträge Schornsteinfeger, Wartung, Öllieferungen etc.
fuckingface
Vielen Dank erst einmal,
heißt das, falls der Vermieter die Heizkostenabrechnung (verspätet) nachreicht und diese halbwegs schlüssig ist, dass ich dann zahlen muss?
Oder kann ich mich dann darauf berufen, dass diese zu spät angekommen ist?
fin
Sie werden das wahrscheinlich zahlen müssen, denn die erste (wenn auch nicht schlüssige) Rechnung lag fristgerecht vor. Es sei denn, Sie lassen es auf einen Streit bis hin zum Rechtsstreit kommen.
Wollen Sie eine nachvollziehbare Abrechnung, so müssen Sie den Vermieter daraufhin annmahnen. Geschieht nichts, dann können Sie auch Ihre laufende Betriebskostenzahlung einbehalten, d.h. nur die Kaltmiete überweisen. Bekommt der Vermieter weder die Nachzahlung noch die Vorauszahlung, so wird er für Abhilfe sorgen und sich um eine nachvollziehbare Abrechnung schnellstens bemühen.
In Ihrem speziellen Fall denke ich, dass der Vermieter die reguläre Heizkostenabrechnung evtl. verlegt hat, und somit in Zeitnot geraten ist und hat Ihnen dann eine unvollständige Rechnung auf den letzten Drücker zugesandt, damit er hier nichts verwirkt.
Sollte es so gewesen sein, so stellt die Abrechnungsfirma aber jederzeit eine Kopie und neue Abrechnung aus.
fuckingface
Nun gut, ich habe mittlerweile gegenüber meinem Vermieter anders argumentiert und mich auf einen formellen Mangel der ersten Abrechnung (und damit Nichtigkeit) berufen.
Formeller Mangel deswegen, weil mein eigener Anteil an den Heizkosten nicht nachvollziehbar berechnet bzw. erläutert wurde. Dies ist jedoch gemäß BGH-Urteil ein unerlässliches Kriterium, damit eine Abrechnung formell richtig ist.
Mal sehen, was das bringt.
fin
Das war ja auch richtig. Bedenken Sie aber bitte, dass ein Mangel Sie am Ende nicht vor einer Zahlung befreit, da Heizkosten bei Ihnen angefallen sind. Der Vermieter muss nur die vollständige Abrechnung zusenden und das hat er Ihnen ja auch zugesagt.
fuckingface
Natürlich sind die Heizkosten (irgendwie) entstanden. Aber eine formell falsche Abrechnung (wie in meinem Fall - so bin ich der Meinung) ist gemäß BGH nichtig - also so zu behandeln, als wenn sie nicht zugegangen wäre. Eine formell richtige Abrechnung kommt ja dann erst in 2006 und damit zu spät. Das hoffe ich jedenfalls.
fin
Da denke ich, werden Sie falsch hoffen.
fuckingface
Kurzer Zwischenstand für alle, die es interessiert: Bisher habe ich noch immer keine Heizkostenabrechnung für 2004 erhalten. Eine Reaktion auf meinen Widerspruch habe ich bis jetzt auch noch nicht.