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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo werte gemeinde,

ich habe folgendes problem:
bin letztes jahr im november in die neue wohnung umgezogen, die verteiler wurden am 09.11. abgelesen. im gesamten november blieb die heizung so gut wie kalt, im dezember war ich eine woche im urlaub und nun kommts: ich soll nun für die zeit vom 09.11. bis 31.12.04 allein für heizkosten 298,75 für eine 60m² wohnung nachzahlen!? bei der ablesung wurde im protokoll jedoch vermerkt dass die heizkostenverteiler defekt seien (allerdings mit fragezeichen versehen) ein halbes jahr nach ablesen kam ein monteur der wiederum der meinung war die verteiler seien ok. letzte woche dann wiederum schickte mir die ablesefirma wiederum einen monteur der die verteiler dann doch ohne mein zutuen ausgetauscht hat.
da ich sehr sparsam bin kommt mir der hier von mir verlangte betrag viel zu hoch vor und ich gehe davon aus dass die verteiler wirklich einen deffekt hatten. letzte woche legte ich bei der hausverwaltung schriftlich einspruch ein. am heutigen tag flatterte jedoch wieder eine zahlungsaufforderung der hausverwaltung ins haus, die komplette betriebskostenabrechnung zu begleichen ohne dass ein wort meines einspruches auftaucht. wie sollte ich mich jetzt verhalten, bin einwenig verzweifelt. vielleicht kann mir ja hier jemand helfen

kleine anmerkung: es sind elektronische verteiler

mfg
mario

4 Kommentare zu „Heizkostenabrechnung trotz defekter Verteiler?”

Susanne Experte!

Ist die Nachzahlung allein aus den Heizkosten entstanden? Die unstrittigen Punkte sind zu bezahlen.
Bezüglich der angebl. def. Heizkostenverteiler mal die Firma anschreiben, die ausgewechselt hat, hier braucht man für den Einspruch schon was schriftliches und nicht "ich habe gehört dass...waren angebl. defekt...."

Die Heizkostenabrechnung setzt sich ja aus mehreren Faktoren zusammen und errechnet sich nicht nur nach dem Verbrauch. Trotzdem hier durch einen RA prüfen lassen.

Gast Experte!

hallo susanne,


ja das sind die nachzahlungen die aus den heizkosten entstanden sind. insgesamt beläuft sich die betriebskosten auf über 320€ nachzahlung.

zum defekt: "bei der ablesung wurde im protokoll jedoch vermerkt dass die heizkostenverteiler defekt seien (allerdings mit fragezeichen versehen)" - also es steht der ablesewert für den verteiler versehen mit einem handschriftlichen 'defekt?' auf dem protoll, von dem ich ja auch eine kopie habe. also schwarz auf weiss. und überprüft wurden die heizkostenverteiler dann ca. 1/2 jahr später, da sollten die dann wieder in ordnung sein und wiederum ein monat später tauscht man die dinger trotzdem aus?

ausgebaut und abgelesen wurden die teile ja auch von der gleichen firma, dass die jetze sagen die sind nich defekt, liegt ja auch schon fast in der hand <!-- s :( --><!-- s :( -->


vielleicht gibt es ja noch andere meinungen wie nman verfahren sollte

danke
mario

Mario

ups sehe gerade dass ich beim letzten posting nicht eingelogt war.

habe aber noch eine kleine frage: also muss ich den teil der betriebskostenabrechnung der in ordnung war begleichen oder kann ich unter vorbehalt eine neue betriebskostenabrechnung erwarten und erst dann bezahlen? was geschieht jetzt mit den erhöhten forderungen der betriebskostenanteile für die folgenden mieten? das müsste doch eigentlich dann alles neu berechnet werden?

danke
mfg mario

Susanne Experte!

Kann hier nur raten einen RA aufzusuchen!

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