Susanne
Ist die Nachzahlung allein aus den Heizkosten entstanden? Die unstrittigen Punkte sind zu bezahlen.
Bezüglich der angebl. def. Heizkostenverteiler mal die Firma anschreiben, die ausgewechselt hat, hier braucht man für den Einspruch schon was schriftliches und nicht "ich habe gehört dass...waren angebl. defekt...."
Die Heizkostenabrechnung setzt sich ja aus mehreren Faktoren zusammen und errechnet sich nicht nur nach dem Verbrauch. Trotzdem hier durch einen RA prüfen lassen.
Gast
hallo susanne,
ja das sind die nachzahlungen die aus den heizkosten entstanden sind. insgesamt beläuft sich die betriebskosten auf über 320€ nachzahlung.
zum defekt: "bei der ablesung wurde im protokoll jedoch vermerkt dass die heizkostenverteiler defekt seien (allerdings mit fragezeichen versehen)" - also es steht der ablesewert für den verteiler versehen mit einem handschriftlichen 'defekt?' auf dem protoll, von dem ich ja auch eine kopie habe. also schwarz auf weiss. und überprüft wurden die heizkostenverteiler dann ca. 1/2 jahr später, da sollten die dann wieder in ordnung sein und wiederum ein monat später tauscht man die dinger trotzdem aus?
ausgebaut und abgelesen wurden die teile ja auch von der gleichen firma, dass die jetze sagen die sind nich defekt, liegt ja auch schon fast in der hand <!-- s --><!-- s -->
vielleicht gibt es ja noch andere meinungen wie nman verfahren sollte
danke
mario
Mario
ups sehe gerade dass ich beim letzten posting nicht eingelogt war.
habe aber noch eine kleine frage: also muss ich den teil der betriebskostenabrechnung der in ordnung war begleichen oder kann ich unter vorbehalt eine neue betriebskostenabrechnung erwarten und erst dann bezahlen? was geschieht jetzt mit den erhöhten forderungen der betriebskostenanteile für die folgenden mieten? das müsste doch eigentlich dann alles neu berechnet werden?
danke
mfg mario
Susanne
Kann hier nur raten einen RA aufzusuchen!