Gast
Hallo,
ich denke mal diese Kosten darf der Vermieter umlegen, da diese wohl in den Nebenkosten Posten fallen:
Grundsätzlich muss der Mieter nur Nebenkosten zahlen, wenn er sich im Mietvertrag dazu verpflichtet hat. Laut Gesetz darf der Vermieter 17 Gebühren auf den Mieter umlegen:
1. Heizung und Warmwasser
2. Grundsteuer
3. Wasser
4. Abwasser
5. Fahrstuhl
6. Straßenreinigung
7. Müllabfuhr, wenn vom Mieter selbst gezahlt wird (Möglichkeit besteht)
8. Hausreinigung
9. Ungezieferbeseitigung
10. Gartenpflege
11. Schornsteinfeger (Messung und Reinigung)
12. Beleuchtung (wenn vom Mieter selbst gezahlt wird (Möglichkeit besteht)
13. Versicherung
14. Hausmeister
15. Gemeinschaftsantenne oder Breitbandkabel
16. Gemeinschaftswascheinrichtungen
17. Schwimmbad, Sauna
Nicht berechnen darf er:
1. Verwaltungskosten
2. Reparaturkosten
3. Mietausfallkosten
4. Umweltschädenversicherung
5. Pförtnerkosten
6. Überwachungskosten
Gast
Hallo,
Diese Kosten sind aber keine Kosten, die jährlich anfallen. Das sind Kosten, die nur bei der Inbetriebnahme der Gasthermenheizung durch den Schornsteinfeger angefallen sind.
Viele Grüße
Aki