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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe meine erste Nebenkostenabrechnung bekommen und da scheint etwas nicht in Ordnung zu sein.

Im letzten Abrechnungszeitraum (2002/2003) wurde bei uns in der Wohnung von den Vermietern eine "neue" (die ist schon gebraucht) Gasheizung eingebaut. Damit diese Heizung in Betrieb genommen werden konnte musste der Schornsteinfeger die Abnahme der Heizung machen (in der Nebenkostenabrechnung heißt dies: "Sicherheitsprüfung" ;) . Es ist ein Betrag von 95€.

Jetzt zu meiner Frage: Wer muss diese Kosten tragen? Ich oder der Vermieter?

Vielen Dank für die Antwort!!

Gruß

Aki
Stichwörter: nebenkostenabrechnung + wichtig

2 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung !!!!!!!!!!!!!wichtig!!!!!!!!”

Gast Experte!

Hallo,

ich denke mal diese Kosten darf der Vermieter umlegen, da diese wohl in den Nebenkosten Posten fallen:

Grundsätzlich muss der Mieter nur Nebenkosten zahlen, wenn er sich im Mietvertrag dazu verpflichtet hat. Laut Gesetz darf der Vermieter 17 Gebühren auf den Mieter umlegen:
1. Heizung und Warmwasser
2. Grundsteuer
3. Wasser
4. Abwasser
5. Fahrstuhl
6. Straßenreinigung
7. Müllabfuhr, wenn vom Mieter selbst gezahlt wird (Möglichkeit besteht)
8. Hausreinigung
9. Ungezieferbeseitigung
10. Gartenpflege
11. Schornsteinfeger (Messung und Reinigung)
12. Beleuchtung (wenn vom Mieter selbst gezahlt wird (Möglichkeit besteht)
13. Versicherung
14. Hausmeister
15. Gemeinschaftsantenne oder Breitbandkabel
16. Gemeinschaftswascheinrichtungen
17. Schwimmbad, Sauna

Nicht berechnen darf er:

1. Verwaltungskosten
2. Reparaturkosten
3. Mietausfallkosten
4. Umweltschädenversicherung
5. Pförtnerkosten
6. Überwachungskosten

Gast Experte!

Hallo,

Diese Kosten sind aber keine Kosten, die jährlich anfallen. Das sind Kosten, die nur bei der Inbetriebnahme der Gasthermenheizung durch den Schornsteinfeger angefallen sind.

Viele Grüße

Aki

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