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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
ArbG Wesel "Kündigung wegen Surfen in der Arbeitszeit" (Az.: 5 Ca 4021/00)
Wenn ein Arbeitnehmer im Jahr 100 Stunden im Internet surft rechtfertigt dies noch keine außerordentliche Kündigung.
Dieses Verhalten kann nur zu einer außerordentlichen Kündigung führen, wenn der Arbeitgeber ein ausdrückliches Verbot ausgesprochen hat und ein Verstoß gegen dieses Verbot zunächst abgemahnt wurde. Andernfalls ist von einer konkludenten Duldung der privaten Internetnutzung durch die Arbeitnehmer auszugehen.
Beschluss vom 04. September 2001
Stichwörter: arbeitszeit&q + wesel + arbg + kündigung + surfen

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