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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben folgendes Problem:

Unser Vermieter sagte uns, dass das Grundstück auf dem das Haus steht in dem wir wohnen noch immer als "unbebautes grundstück" zählt beim Amt. Nun überlegt er, ob er das beim entsperchenden Amt melden soll. Das Haus ist fast 6 Jahre alt, und wir wohnen 5 Jahre in dem Haus. Er sagte uns, dass dann die Nachzahlung die für die 6 Jahre (bzw. 5 Jahre) anfällt, an uns weiter gegeben wird, und er sie auf uns (3 Parteien) umlegt. Unsere Frage nun, ist das überhaupt rechtens das der Vermieter das auf uns Mieter umlegen darf? Ist das nicht eher "sein" Problem und wir haben da gar nichts mit am Hut??? Darf er eine Zahlung fordern für etwas was schon 5 Jahre her ist?

Und noch etwas, wie wird die Grundsteuer normaler weise umgerechnet, geht das nach Parteien die im Haus wohnen, oder geht das nach Quadratmeter der einzelnen Wohnungen? Wir haben eine 120 qm große Wohnung, und über uns die ist gerade mal 80 qm.

Bedanke mich für antworten.

Gruß

1 Kommentar zu „Grundsteuernachzahlung für 5 Jahre!!! Ist das rechtens???”

Susanne Experte!

Umgelegt wird nach qm, ob er das darf, steht im Mietvertrag.

Entweder der MV bezieht sich auf die II. Berechnungsverordnung, ansonsten kann nur umgelegt werden, was im MV bei den Nebenkostenpositionen aufgeführt bzw. angekreuzt ist.

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