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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

ich habe eine grundsätzliche Frage zur Nebenkostenarbrechnung:

Ich bin zum 31.03. d. J. aus meiner Wohnung ausgezogen. Die Nebenkosten wurden bisher immer für den Abrechnungszeitraum Jan. bis Dez. abgerechnet. Bis wann muss der Vermieter seine Nebenkostenabrechnung für das anteilige Jahr vorlegen?

Am Ende des Abrechnungszeitraumes, also 31.12.04 plus Vorlagefrist max 12 Monate? Oder zählt der Abrechnungszeitraum hier bis Ende der Mietzeit, also 31.03.04 plus max 12 Monate?

Danke für eure Hilfe!
Stichwörter: nebenkostenabrechnung + umzug

0 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung bei Umzug”

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