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Manni hat diese Frage gestellt
Hallo Ihr,

ich habe glaube ich einen interssanten Fall zu bieten. Bisher habe ich mein Problem noch nirgends wiedergefunden.
Ich wohne nun seit meiner Kindheit in der elterlichen Wohnung. Inzwischen sind meine Eltern seit ca. 15 Jahren in ein eigenes Haus gezogen.
Meine Mutter ist aber weiterhin die Mieterin meiner Wohnung. Wir haben das nie näher mit dem Vermieter abgesprochen, da ich ja in der Wohnung aufgewachsen bin. Seit ich mehr als 10 Jahren wird die Miete von meinem Konto abgebucht.
Jetzt erhält meine Mutter vom Vermieter ein Schreiben, dass sie die rechtliche Situation als "bedenklich" einstufen und meine Wohnsituation als "Überlassung an Dritte" einstufen. Sie würde mir aber einen neuen Mietvertrag anbieten.
Ich würde natürlich gerne den alten Mietvertrag behalten.
Meine Fragen dazu:
Kann meine Mutter nicht einfach Mieterin bleiben ?
Oder habe ich eventuell ein Recht einfach in den bestehenden Vertrag mit aufgenommen zu werden ?
Oder bin ich vielleicht sogar stillschweigend Mitmieter geworden, da ich seit mehr als 10 Jahren die Miete zahle und Schönheitsreparaturen durchführe ?

Vielen Dank für eure Auskünfte und Ideen.
Grüße
Manni
Stichwörter: stillschweigend + mietvertrag

2 Kommentare zu „Mietwohnung Familienangehörigen überlassen”

Ghostraider Experte!

Mieterin ist und bleibt Ihre Mutter und der Vermieter hat recht das es ein "Überlassung an Dritte" darstellt.
Es ist egal ob Sie oder sonst wer die Miete zahlt und die Schönheitsreparaturen durchführt, wichtig ist wer als Mieter den Vertrag unterschrieben hat und das war Ihre Mutter.

Lassen Sie sich darauf ein einen neuen Mietvertrag abzuschließen den es geht nicht anders ohne das Ihre Mutter Schwierigkeiten bekommt.

Ihre Mutter kann nur weiter Mieterin bleiben wenn Sie mit Ihnen einen Untermietvertrag abschließt.

Ich würde damit einen Rechtsanwalt befragen, da schon schlafende Hunde geweckt wurden.

Gruß
ghost

Susanne Experte!

Direkte Verwandte wie Eltern und Kinder sind vor dem Gesetz nicht als "Dritte" einzustufen!

Ich würde mir den Rat eines Fachanwalts einholen, bei frag-einen-anwalt.de für die einfache Frage ab 20.-€.

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