Ghostraider
Mieterin ist und bleibt Ihre Mutter und der Vermieter hat recht das es ein "Überlassung an Dritte" darstellt.
Es ist egal ob Sie oder sonst wer die Miete zahlt und die Schönheitsreparaturen durchführt, wichtig ist wer als Mieter den Vertrag unterschrieben hat und das war Ihre Mutter.
Lassen Sie sich darauf ein einen neuen Mietvertrag abzuschließen den es geht nicht anders ohne das Ihre Mutter Schwierigkeiten bekommt.
Ihre Mutter kann nur weiter Mieterin bleiben wenn Sie mit Ihnen einen Untermietvertrag abschließt.
Ich würde damit einen Rechtsanwalt befragen, da schon schlafende Hunde geweckt wurden.
Gruß
ghost
Susanne
Direkte Verwandte wie Eltern und Kinder sind vor dem Gesetz nicht als "Dritte" einzustufen!
Ich würde mir den Rat eines Fachanwalts einholen, bei frag-einen-anwalt.de für die einfache Frage ab 20.-€.