Berthelstal 07.09.2009 15:02
Haben Sie eine Heizkostenpauschale oder eine Abrechnung entsprechend der Betriebskostenverordnung vereinbart.
Ich gehe von letzteren aus.
Sie schreiben: "es wurde nach Monatstemperaturen und Mietzeitraum der jeweiligen Mieter anteilig aufgeteilt."
Damit meinen Sie offensichtlich die Gradtagszahlentabelle. Diese ist als Berechungsgrundlage, sofern die Verbrauchsmessung nicht funktioniert, zulässig.
Weiterhin schreiben Sie: "an einer Grundverdampfung kann es nicht liegen.
Wie kann man eine Grundverdampfung elektronisch ablesen?
Haben Sie nun Heizkostenzähler auf elektronischer Basis oder nach dem Verdunstungsprinzip ??
hibuba 07.09.2009 16:50
Zum Verdampfen: Ich kenne das so, dass allein durch die Raumtemperatur ein gewisser Heizverbrauch gemessen wird, obwohl die Heizung ausgeschalten ist. Ich wollte nur damit sagen, dass dies bei mir anscheinend nicht der Fall ist (Zähler 0 nach neun Monaten) und man die Heizung wirklich betätigen muss, damit gemessen wird. Was ich aber definitiv nicht getan habe. Weswegen dann der Verbrauch? Vom Vormieter! Ist ja berechnet!
(Die Messer sind elektronisch.)
Ja, ich habe eine Abrechnung nach BetrKV. Abgerechnet wird, wie Sie sagen, mit der Gradzahlentabelle.
Nur kann doch nicht davon ausgegangen werden, dass eine zweiköpfige Familie den selben Durchschnittsverbrauch hat wie eine vierköpfige. Gradzahlentabelle hin oder her.
So wie ich das verstanden habe, gibt die Tabelle die Gewichtung der einzelnen Monate und deren Verbrauchswerte an. Demnach kann man doch auch bei drei Monaten, also Okt 08 - Dez 08, die eine Gewichtung von insgesamt 36 % aufweisen, einen ungefähren Jahresgesamtverbrauch ermitteln. Richtig?
Nachdem es für 2009 ja noch keine Prozentzahlen gibt lege ich einfach mal die von 2008 zu Grunde, obwohl es in diesen Monaten in 2009 laut Deutschem Wetterdienst weitaus kälter war. Also Januar bis September 2009 100-36=64% bei momentanem Zählerstand ab 1.1.09..
Berechneter Jahresverbrauch 2008:
543 Einheiten/36*100=
1508,33 Einheiten
Berechneter Jahresverbrauch 2009:
350 Einheiten/64*100=
546,88 Einheiten.
Und ich habe ganz sicher mein Heizverhalten ab Silvester nicht geändert, im Gegenteil, wie oben beschrieben kam ein Zimmer hinzu!!! Dennoch soll ich im Schnitt drei mal so viel geheizt haben! Das kann nicht sein!
Berthelstal 07.09.2009 18:56
Habe ich das so verstanden:
Ihr Verbrauch 2008 betrug bei 36 Gradzahlen 543 Einheiten.
Nun wollen Sie wissen, was 2009 bis Ende September zu zahlen wäre.
Ich rechne das Ergebnis 2008 auf eine Gradzahl um und somit sind das 543 Einheiten : 36 Gradzahlen= 15,08 pro Gradzahl.
Für den genannten Zeitraum 2009 wären das (bei gleicher Basis) 15,08 pro Gradzahl x 64 Gradzahlen (Jan-Sep.) = 965,12 Einheiten.
Ihre Mathematik war falsch.
Übrigens bei der Abrechnung nach Gradzahlen spielt es keine Rolle, ob Sie in einem Zimmer heizen oder nicht, denn es wird sicher auch nach Fläche abgerechnet. Das wirkt sich nur auf die Gesamtkosten des Hauses aus.
hibuba 08.09.2009 05:30
Habe ich das sokompliziert geschrieben? Sorry!
Nein, die Einheiten die ich verbraucht habe, sind ja bekannt. Bitte den Text lesen, da steht dass der Verbrauch bei 350 Einheiten liegt! Der ist doch bekannt, den muss ich doch nicht ausrechnen.
Gesamtverbrauch (also alle Heizkörper, auch die die ich nicht benutzt habe, is klar!) von 2008 laut Nebenkostenabrechnung, die Werte (auch wieder aller Heizkörper habe ich einfach von den Messinstrumenten per Display abgelesen).
Ich wollte damit einzig die imense Differenz aufzeigen zwischen 2008 und 2009.
hibuba 08.09.2009 05:31
.... Werte von 2009 (auch ....
hibuba 08.09.2009 05:36
Was sie berechnen interessiert mich nicht. Sie berechnen mir ja für 2009 genau die Summe aus, die für 2008 viel zu hoch ist, das war ja meine Frage.
Aber vergessen wir die zahlenspielerei, ich formuliere meine Frage nun völlig neu:
Kann ich durch Einspruch etwas erreichen, wenn mit Hilfe einer Berechnung durch Gradzahlentabellen und Mietmonaten ein offensichtlich zu hoher Verbauch abgerechnet wird? Denn der Verbrauch im Folgejahr ist bekannt und wesentlich geringer.
Besser?
Berthelstal 08.09.2009 07:22
Ein Einspruch in die Abrechnung kann in jeden Fall zu einer Klärung beitragen, wenn der Termin dafür noch nicht verstrichen ist.
Ihr Anliegen ist mir schon verständlich, dass im Vergleich zum Zeitraum 2008 in diesem Jahr die Kosten anteilig viel weniger sind. Aber da hier eine detaillierte Prüfung nicht stattfinden kann, macht es keinen Sinn diesen Weg weiter zu verfolgen.