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Am 07.10.2005 habe ich meine alte Wohnung in Leipzig der Verwalterin übergeben, da ich aus Studiengründen nach Österreich gezogen bin. Alle Monatsmieten wurde gezahlt. Weitere Kosten stehen auch nicht aus. Ich habe sogar einen Nachmieter gestellt, der auch akzeptiert wurde und dann in meine alte Wohung eingezogen ist.
Problem: Ich warte nun schon seit Monaten auf meine Kaution. Ich habe zwar schon Informationen gefunden, dass dem Vermieter eine Prüfungsfrist von drei bis sechs Monaten zustehen kann. Diese Frist kann aber je nach Sachlage länger oder kürzer sein. Da die Wohnung ordnungsgemäß übergeben worden ist (auch im Protokoll vermerkt), ich einen Nachmieter gestellt habe und selbst sogar bei einer Nebenkostenabrechnung nichts nachzahlen müsste, könnte der Verwalter die max. Frist schon mal gar nicht ausreizen. Und ich hätte die Kaution m.E. sogar eher zurückbekommen können.
Da die Hausverwaltung im selben Haus ist wie meine alte Wohnung und die meines Bruders, habe ich meinen Bruder beauftragt, mal nachzufragen. Anfag Dezember fragte er die Verwalterin und die sagte, dass sie sich ein Prüfrecht von drei Monaten vorhält. Obowhl da schon fast zwei Monate verstrichen waren, habe ich erst mal nichts gesagt. Nach der Aussage der Verwalterin hätte ich das Kautionssparbuch nun aber im Februar erhalten müssen. Da dem nicht so ist, habe ich dort mal angerufen und nachgefragt. Erst druckste sie rum, dass wir vereinbart hätten, dass erst die Nebenkostenabrechnung abgewartet werden würde, was ich aber vehement verneinte. Dann verwies ich auf den Hinweis, den sie meinem Bruder gegeben hatte. Da wusste sie dann nicht mehr genau, was sie sagen sollte. Wir vereinbarten dann also, dass ich meinen Bruder bevollmächtige, das Kautionsparbuch ausgehändigt zu bekommen. Demzufolge habe ich ihr eine entsprechende Vollmacht (mein Bruder bekam die Kopie) per Post zugesendet.
Nun ruft mich mein Bruder heute an und meint, dass er das Buch nicht ausgehändigt bekommt, da die Verwalterin eine Unterschrift verlangt. Das geht aber nicht, da mein Bruder montags bis freitags auf Montage ist und dementsprechend nichts unterschreiben kann. Auf meinen Einwand hin, dass Sie ihm das Buch einfach in den Briefkasten werfen könne, verwies er darauf, dass ohne Unterschrift gar nichts geht. Nun frage ich mich, wieso die auf einmal so einen Stress macht. Denn ich sollte ihr damals auch das Kautionssparbuch in einem Umschlag in den Briefkasten legen. Da war das alles kein Problem. Nun schlug mein Bruder vor, dass mir die Verwalterin das Buch per Einschreiben an mich sendet: Unverschämte Antwort: "Ich sehe nicht ein, dass ich dafür die Gebühren zahlen soll". Diese Bemerkung ist eine absolute Unverschämtheit, wenn ich bedenke, dass ich eine einwandfreie Wohnung (besser als bei der Übergabe an mich) übergeben und sogar einen Nachmieter geliefert habe.
Nun meine Fragen:
1. Kann die Verwalterin verpflichtet werden, mir aufgrund der Entfernung das Buch auf ihre Kosten zuzusenden? Wenn ja, wo steht das?
2. Kann sie die Herausgabe des Buches mit dem Hinweis, dass eine Unterschrift geleistet werden müsse, verweigern? M.E. nicht, denn ich sehe einfach keinen Vorteil für mich, wenn mir das Buch "abhanden" kommen würde. Denn auflösen kann ich das Konto nur, wenn ich die Freigabeerklärung des Vermieters und das Buch habe. Und zweimal Abkassieren könnte ich m.E. auch nicht.
3. Wie beurteilt ihr das Gebahren der Verwaltung?