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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Heizung/fehlende

Wenn sich 34 % der gemieteten Wohnfläche nicht beheizen lässt, darf Ihr Mieter um 15 % die Miete mindern (AG Kerpen, Urteil vom 7.3.1975  3a C 398/74).
Stichwörter: heizungfehlende

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