Susanne
Die Meldepflicht ist dann irrelevant, wenn:
-der Aufenthalt deutlich über Besuch hinaus geht. Die Gerichte sind sich hier nicht einig, es wird aber von 6-8 Wochen pro Jahr ausgegangen, was noch als Besuch zu bezeichnen ist.
- andere Mieter durchaus benachteiligt werden, wenn z.B. Wasser und Müll nach Personenschlüssel in den Nebenkosten umgelegt werden.