Devileye3 hat diese Frage gestellt
Hallo
folgender Sachverhalt:
Bei mir in der Wohnung war ein Pfütze, in der nähe meiner Heizung. Wo es herkam war nicht ersichtlich. Es war Samstag und somit Hausverwaltung nicht zu ereichen also habe ich den Hauseigenen Notdienst angerufen. Er wusste auch nicht recht und meinte es könnte auch ein Rohrbruch der Heizung sein, er würde jemanden vorbei schicken. Der Mitarbeiter kam hat die Hahnblockverschraubung nachgezogen und meinte, ich solle es beobachten. Es war seit her kein Wasseraustritt mehr zusehen. Nun bekam ich von meiner Hausverwaltung Post, mit der bitte, ich solle doch bitte diesen Einsatz bezahlen. Entsprechend der Kleinreparaturklausel.
Jetzt habe ich mich schlau gemacht und die Klausel erstreckt sich nur auf Teile der Mietsachsache, die dem häufigem Zugriff des Mieters unterliegt.
Jetzt meine Frage an euch, unterliegt die Hahnblockverschraubung der Kleinreparaturklausel?
Danke schon mal für eure Antworten