fin
Wenn im Mietvertrag steht, dass Sie eine dreimonatige Kündigungsfrist haben und Sie zum 30.06.06 kündigen, so ist die Kündigung wirksam.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und bedarf nicht der Zustimmung des Vermieters wenn diese fristgerecht ist.
Die Mängelliste hätten Sie sich aber besser sparen können wenn Sie sowieso ausziehen wollen.
Wenn kein Öl mehr da ist für die Heizung, dann kann man bei längerem Ausfall die Miete mindern. Bei der Hausfassade können Sie nichts erzwingen, denn der Vermieter muss das Streichen ja letztendlich bezahlen.
Ehrtel
Habe eins vergessen ich möchte ja nun auch früher raus. nähmlich zum 30.04.06 da ist ja mein eigentliches Problem da halt diese ganzen mängel da sind. Was das andere angeht mit Geld und so weiter. Es gilt doch das der Vermieter zur Instandhaltungsplicht gezwungen ist und sich daran nun nicht hält auch wenn er es vor Zeugen schon vor einem Jahr versprochen hat.... selbst schon unseren Vormieter hat er dieses Versprochen.
fin
Wenn Sie doch schon früher raus wollen, warum wollen Sie denn dann das der Vermieter noch was instand setzt? Davon haben Sie doch nichts mehr wenn Sie definitiv ausziehen wollen. Zu verstehen wäre es wenn Sie im Moment kalt sitzen, aber sonst?
Ausziehen können Sie wann immer Sie wollen, nur die Miete müssen Sie bis zum Mietende zahlen.
Immobilienwirt
Aslo mir ist da in der Darstellng aufgefallen, dass mal von der außerordendlichen und sonst von der sogenannten ordentlichen Kündigung gesprochen wird. Das muss man schon unterscheiden, dass sie ja nur außerordlich kündigen wollten zwecks der Mängel, was gleichzusetzen ist mit fristlos. Ich geh auch davon aus, dass in Ihrem Schreiben nicht von hilfsweise ordentlich kündigen Stand.
Dann aber flinke Füsse also ersteinmal normal bis 31.03.2006 die ordentliche Kündigung bei Vermieter vorbeibringen um die Frsit, ich hörte drei Monate, bis zum 30.06.2006 einzuhalten. Formlos ... ich kündige das Mietverhältnis soundso zum 30.06.2006. Achtung Eingang der Kündigung beim Vermieter wichtig, bestätigen lassen oder noch per Einschreiben.
Sonst besteht so wie ich den Sachverhalt kurz aufgenommen habe nur das recht zu Mietminderung, was sie dann auch bis zum Schluß ausüben sollten.
Fristlose Kündigung geht nur wenn zb der vereinbarte vermietungszweck nicht gegeben ist (Hochwasser, Einstürzgefahr und andere schwerwiegende Unzumutbarkeiten).