edy 17.01.2010 12:47
Hallo Brix,
Kann ein Schaden nicht mehr repariert werden und ist deshalb eine Neuanschaffung erforderlich oder ist die Reparatur teurer als 75 EUR, muss sich der Mieter im Rahmen der Reparaturklauseln nicht daran beteiligen.
Dies ist ein Auzug aus diesem Link:
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps/renov/ratgdmbdl0171.jsp
lg
edy
Berthelstal 17.01.2010 17:37
Betragen die Reparaturkosten über 75 € brauchen Sie sich nicht daran zu beteiligen. Eine Teilbeteiligung von 75€ an den höheren Instandsetzungskosten des Herdes ist ausgeschlossen.