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Hallo alle zusammen und einen schönen Sonntag Morgen.
Meine Frage, zunächst zum Sachverhalt.
Ich habe eine Wohnung vor 17 Jahren gemietet, ohne[/u:ed817] Heizung. In dieser befand sich aber eine Gasetagenheizung die von dem Mieter eingebaut wurde. Dafür hab ich eine Abstandszahlung von 3000,- DM geleistet.(an den Vormieter)
Im laufe der Jahre musste diese nun erneuert werden und ich habe vor einem Jahr eine neue Anlage im Wert von 4800,- € einbauen lassen.
Nun meine Frage: Ist der Vermieter verpflichtet mir, bei Auszug, diese Heizung abzukaufen? Oder muss ich diese ausbauen lassen.
Es kommt noch hinzu das nun der Vermieter jede leer stehende Wohnung renoviert und auch seiner Seits Heizungen einbauen lässt. Somit sind die neuen Mietverträge mit Heizung.
Puh, ich hoffe ich habe mich Verständlich ausgedrückt.
Danke für eure Hilfe.
Einen schönen Tag noch lG Renate