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Herausgabe der Mietkaution durch Zwangsverwalter
Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung ist dem Mieter gegenüber zur Herausgabe einer von diesem geleisteten Kaution verpflichtet, selbst wenn der in Vermögensverfall geratene Vermieter dem Zwangsverwalter die Kaution nicht ausgehändigt hat.
Urteil des BGH vom 16.07.2003
VIII ZR 11/03
MDR 2003, 1409
ZAP EN-Nr. 769/2003