Susanne
Eine Klausel im Mietvertrag, die die Tierhaltung generell verbietet, ist nichtig.
Im laufe der Zeit wurden Formularmietverträge natürlich auch den Änderungen durch BGB oder Gesetzsprechung durch BGH angepasst.
Der VM kann im MV vereinbaren, dass Hundehaltung Zustimmungspflichtig ist. Eine Zustimmung durch den VM kann natürlich auch entzogen werden.
Eine Begrenzung halte ich persönlich für sinnvoll, andere Leute machen dann vielleicht eine Zucht auf.... <!-- s --><!-- s -->
Falls eine Kündigung ergehen sollte, würde aber im Endeffekt der Richter entscheiden.
taketwoduo
Danke für Deine Antwort!
Leider beantwortet das unsere Frage ja nicht wirklich...
Begrenzung schön und gut - aber wonach richtet sich das???
Die Vermieter haben selber gesagt, dass man von uns nichts hört und sieht (und das ist mit 2 Hunden nicht anders als mit 3 - zumal wenn das auch noch so ruhige Tiere sind wie die English Bulldogs!!!).
Wo ist also bitte der Unterschied?!
Notfalls werden die uns halt rausklagen müssen!!!
Ausserdem - wenn man als Vermieter eine grosse Gartenwohnung vermietet für fast 1000,- warm und dann läuft Wasser in das hinterste Souterrainzimmer, finde ich, sollte man ganz leise treten!!!
Da passiert nämlich auch nichts, ausser dass uns der Putz von der Wand kommt und es schon muffig riecht!!!
Wahrscheinlich haben wir da bald Schimmel...
Ich denke, da ist doch ein 3. Hund das kleinere Problem!!!
Gebt mal Bitte Bescheid, was man da machen kann!!!
Ausserdem möchten wir wirklich wissen, ob man das mit den Hunden Zahlenmäßig begrenzen kann!!!
Susanne
Danke für Deine Antwort!
Leider beantwortet das unsere Frage ja nicht wirklich...
Begrenzung schön und gut - aber wonach richtet sich das??? [/quote:5d297]
Einzig und allein nach Gutdünken des Vermieters. Er kann die Zustimmung zu 2 Hunden gewähren und für 3 Hunde nicht. Wie es ihm gerade passt, einfach und allein, weil er Eigentümer ist. Vorausgesetzt im MV ist vereinbart, dass zur Hundehaltung die Zustimmung des VM benötigt wird.
Die Vermieter haben selber gesagt, dass man von uns nichts hört und sieht (
Notfalls werden die uns halt rausklagen müssen!!![/quote:5d297]
Genau so ist es
Ausserdem - wenn man als Vermieter eine grosse Gartenwohnung vermietet für fast 1000,- warm und dann läuft Wasser in das hinterste Souterrainzimmer, finde ich, sollte man ganz leise treten!!!
Da passiert nämlich auch nichts, ausser dass uns der Putz von der Wand kommt und es schon muffig riecht!!!
Wahrscheinlich haben wir da bald Schimmel...Ich denke, da ist doch ein 3. Hund das kleinere Problem!!!
[/quote:5d297]
Das ist sicher eine ganz andere Sache. Wenn eine Wohnung Mängel hat kann man nicht andererseits gegen den MV verstossen.
strigoi
Hallo!
"Notfalls werden die uns halt rausklagen müssen." Weshalb gleich so aggressiv? Habt ihr überhaupt schon einmal mit dem Vermieter gesprochen? Wenn er von sich aus die Haltung von 2 Hunden erlaubt, dann weil er euch als Mieter haben wollte. Ihr sagt selbst, es gibt keine Probleme- warum also nicht einfach nett fragen? Da er selber sagt, wie ruhig ihr seid dürfte es wohl kaum Probleme geben. Allerdings sollten dann keine weiteren "ungeplanten" Hunde mehr hinzukommen.
Falls er ablehnt, kann man immer noch die Aggro-Schiene fahren. <!-- s --><!-- s -->
Selbstverständlich kann man die Hundehaltung zahlenmässig begrenzen, wär ja noch schöner. Er hätte die Hundehaltung auch ganz verbieten können- es ist sein Eigentum, welches er euch vermietet. Das er euch sogar 2 Hunde erlaubt ist grosszügig.
Grüsse
taketwoduo
.....und Du scheinst mir ja auch ein ganz schöner Spinner zu sein.
Du Schweinchen schlau Du!!!!!!!!!!!!
strigoi
.....und Du scheinst mir ja auch ein ganz schöner Spinner zu sein.
Du Schweinchen schlau Du!!!!!!!!!!!![/quote:5104f]
Na, dein Kommentar zu meiner Hilfe spricht ja wohl für sich *kopfschüttel*
Nochmal für Leute die schwer von Begriff sind: Redet einfach mit eurem Vermieter, ich bin sicher er erlaubt es euch. Was ist daran so schwierig?
Nur weil es das anonyme Internet ist, musst du nicht gleich beleidigend werden. Ich sagte dir nur, was Fakt ist[/b:5104f]. Darum hast du gebeten, ich habe auch anderes zu tun.
Ein guter Rat: Bevor man sich mit Dritten über eine Sache unterhält, manchmal hilft tatsächlich eine nette Unterhaltung mit dem Betreffenden. Ja, soetwas gibt es...
Anscheinend habt ihr es noch nicht getan, regt euch aber schon im Vorfeld auf. Verstehe ich nicht, muss ich aber auch nicht. Deine Reaktion und auch schon dein Eingangspost zeigt deutlich, welch geistes Kind du bist, und das mit dir anscheinend kein normales, sachliches Gespräch (weder mit deinem Vermieter noch hier) möglich ist.
Ein schönes Leben noch, viel Glück noch mit dieser Lebenshaltung- du kannst es brauchen.
Dies war mein letztes Posting dazu.
fin
Der Vermieter kann die Entfernung des dritten Hundes verlangen wenn er das nicht möchte. Wenn ein Vermieter 2 Hunde erlaubt, dann muss er keine 3 erlauben. Da gibt es kein Wenn und Aber.
Schimmel hat mit dieser Sache nichts zu tun. Hier sind Sie zur Mängelanzeige verpflichtet, müssen dies dem Vermieter melden. Tun Sie das nicht, sind Sie irgendwann schadensersatzpflichtig.