Susanne
Es kommt auf den Abrechnungszeitraum an. I.d.R. entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr, die Ausschlussfrist beträgt 12 Monate.
Eine Abrechnung vom 01.01.2004-31.12.2004 hätte demnach bis zum 31.12.2005 zugestellt sein müssen, die Ausschlussfrist ist abgelaufen und Nachzahlungen, die sich ergeben würden, können nicht mehr gefordert werden.
Für den Januar 2005 gilt:
Hier kann noch eine Rechnung bis zum 31.12.2006 zugestellt werden, von der der ehemalige Mieter 1/12 der Kosten zu tragen hat.