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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe bis zum 15.01.2005 eine Mietswohnung bewohnt. Bislang habe ich keine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum vom Januar 2004 bis 15.Januar 2005 erhalten. Auf eine Zwischenablesung der Heizungen habe ich damals verzichtet, da die dafür zuständige Firma sowieso Ende Januar 2005 ablesen wollte.
Da ich mit einer Nachzahlung meinerseits rechne, möchte ich natürlich ungern den Vermieter wegen der noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung ansprechen...
Meine Frage ist nun, ob ich überhaupt noch bezahlen muss, falls irgendwann die Abrechnung kommt. Gibt es eine "Verjährungsfrist" oder ähnliches?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!
Stichwörter: auszug + jahr + nebenkostenabrechnung

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechnung ein Jahr nach Auszug?”

Susanne Experte!

Es kommt auf den Abrechnungszeitraum an. I.d.R. entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr, die Ausschlussfrist beträgt 12 Monate.
Eine Abrechnung vom 01.01.2004-31.12.2004 hätte demnach bis zum 31.12.2005 zugestellt sein müssen, die Ausschlussfrist ist abgelaufen und Nachzahlungen, die sich ergeben würden, können nicht mehr gefordert werden.
Für den Januar 2005 gilt:
Hier kann noch eine Rechnung bis zum 31.12.2006 zugestellt werden, von der der ehemalige Mieter 1/12 der Kosten zu tragen hat.

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