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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hilfe,
habe jede Menge Ärger mit meiner ehemaligen Vermieterin.
Zum Verlauf des ganzen Ärgers:
Ich bin im April 2004 in eine 2-Zi.-Wohnung gezogen, die von einer arg nervigen Frau vermietet wurde.
Es gab in der Folgezeit immer wieder Ärger, so z.B.:
- Bespitzelung durch die mit der VM befreundeten Nachbarn
- massive "Missionierungsversuche" durch im Haus lebende Zeugen Jehovas
- Versuche, mir eine Unfallflucht "unterzuschieben", etc.
Nach einem Jahr hab ich dann entnervt aufgegeben und im Sommer eine neue Wohnung gefunden.
Da läuft GsD alles super.
Leider geht der Ärger mit der ehemaligen VM weiter.
Die Kaution i.H.v. 1.400 €uro wurde damals in Form einer Bankbürgschaft (Aval) hinterlegt.
Ich habe das Mietverhältnis zum 30.09.2005 gekündigt, aber die Dame rückt die Kaution nicht raus und kommt immer wieder mit neuen Kosten, die sie mir aufdrücken will.

So das Neueste gestern:
Folgende Mail:

"Guten Tag Frau K.,

leider habe ich noch einen Schaden festgestellt, den wir bei der Übergabe nicht feststellen konnten, da keine Lampen mehr im Wohnzimmer installiert waren. Der Dimmer (Zeuge neue Mieterin) ist defekt und muß ausgetauscht werden. Ich habe den Elektriker, der die Steckdose im Keller ausgetauscht hat, ebenfalls damit beauftragt. Voraussichtlicher Schaden ca. EUR 50,00.
Die Rechnung sende ich Ihnen nach Erledigung zu. Nach Begleichung aller Rechnungen werde ich die Bürgschaft bis auf einen Mindestbetrag von ca. EUR 400,00 für die Nebenkostenabrechnung nächsten Jahr, zurückgeben.
Ich bitte um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Helga O."

HALLO?!! Darf die das????? Die Wohnung wurde Ende September im Beisein mehrerer Zeugen abgenommen. Die damals monierten Schäden habe ich beseitigt, ein angeblicher Schaden am Dimmer wurde nicht festgestellt und daher auch nicht protokolliert.
Die neuen Mieter wohnen zudem bereits seit dem 01.10. in der Wohnung.

Bitte, gebt mir dringend ein paar Tipps, ob ich die Dimmer-Reparatur noch zahlen muss!
Danke!

LG Anita
Stichwörter: endabnahme + geltendmachen + mängeln

7 Kommentare zu „Geltendmachen von Mängeln nach Endabnahme?”

Susanne Experte!

Schäden darf der Mieter bis 6 Monate nach Mietende geltend machen, danach ist "pfiff".
Lt. Rechnungsdatum siehst Du ja, wann die Reparatur durchgeführt wurde, demnach sollte die VM dann beweisen, dass der Schaden nicht durch die neuen Mieter hervorgerufen wurde. Die neue Mieterin kann aber auch nicht als Zeuge herhalten.
Trotzdem-für 50.-€ lohnt sich doch kein Streit-oder?

Gast Experte!

Kann man denn, wenn ein Übernahmeprotokoll besteht, danach einfach noch Schäden geltend machen? Besteht nicht für Schäden, die "angeblich" übersehen worden sind, Beweispflicht für den Vermieter, in jedem Fall?

Susanne Experte!

Einerseits schon, andererseits hat die VM ja den Grund genannt. Ohne vorhandene Lampen kann das nicht geprüft werden. Böse wäre, wenn die VM sagen würde, wg. des kaputten Dimmers hätte die Mieterin die Lampen schon entfernt, damit der Schaden nicht auffällt-das wäre dann arglistige Täuschung !

Gast Experte!

Die Endabnahme fand tagsüber bei besten Lichtverhältnissen statt... Spielt das auch eine Rolle?

Susanne Experte!

Hallo? Sie scheinen wohl nicht zu wissen, was ein Dimmer ist.
Die Funktionsfähigkeit ist nur mit einer Lampe und vorhandenem Strom zu prüfen!!!

Gast Experte!

Schäden, die bei dem Abnahmeprotokoll noch nicht sichtbar waren und sich erst später zeigen, z.B. beim Nachmieter, und dazu gehören Schäden an der Elektrik, kann der Vermieter bis zu 6 Monate nach Auszug die Behebung einfordern. Daher sollten Sie die 50 EU zahlen nach Rechnungsvorlegung.

Gast Experte!

Wenn es keine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag gibt oder deren Höchstgrenze schon erreicht ist und der Dimmer einfach altersschwach ist also äußerlich unbeschädigt muß der Mieter die Reparatur keinesfalls bezahlen.

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