Susanne
Schäden darf der Mieter bis 6 Monate nach Mietende geltend machen, danach ist "pfiff".
Lt. Rechnungsdatum siehst Du ja, wann die Reparatur durchgeführt wurde, demnach sollte die VM dann beweisen, dass der Schaden nicht durch die neuen Mieter hervorgerufen wurde. Die neue Mieterin kann aber auch nicht als Zeuge herhalten.
Trotzdem-für 50.-€ lohnt sich doch kein Streit-oder?
Gast
Kann man denn, wenn ein Übernahmeprotokoll besteht, danach einfach noch Schäden geltend machen? Besteht nicht für Schäden, die "angeblich" übersehen worden sind, Beweispflicht für den Vermieter, in jedem Fall?
Susanne
Einerseits schon, andererseits hat die VM ja den Grund genannt. Ohne vorhandene Lampen kann das nicht geprüft werden. Böse wäre, wenn die VM sagen würde, wg. des kaputten Dimmers hätte die Mieterin die Lampen schon entfernt, damit der Schaden nicht auffällt-das wäre dann arglistige Täuschung !
Gast
Die Endabnahme fand tagsüber bei besten Lichtverhältnissen statt... Spielt das auch eine Rolle?
Susanne
Hallo? Sie scheinen wohl nicht zu wissen, was ein Dimmer ist.
Die Funktionsfähigkeit ist nur mit einer Lampe und vorhandenem Strom zu prüfen!!!
Gast
Schäden, die bei dem Abnahmeprotokoll noch nicht sichtbar waren und sich erst später zeigen, z.B. beim Nachmieter, und dazu gehören Schäden an der Elektrik, kann der Vermieter bis zu 6 Monate nach Auszug die Behebung einfordern. Daher sollten Sie die 50 EU zahlen nach Rechnungsvorlegung.
Gast
Wenn es keine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag gibt oder deren Höchstgrenze schon erreicht ist und der Dimmer einfach altersschwach ist also äußerlich unbeschädigt muß der Mieter die Reparatur keinesfalls bezahlen.