FischkoppStuttgart
Wenden Sie sich an einen Fachmann. Sie müssen Mäuse nicht hinnehmen.
Aber was wie wann warum kann leider nur ein Anwalt sagen.
Oder mieterbund.de
Mal was Interessantes vom Mieterbund.de[/b:d61fe][/size:d61fe]
Flucht vor den Mäusen [/color:d61fe][/b:d61fe]
Brandenburg/Havel - Eine Mäuseplage in einer Mietwohnung kann zur fristlosen Kündigung der Mieter berechtigen, meint das Amtsgericht Brandenburg an der Havel in einem 14-seitigen Urteil (Az. 32 C 520/00). Zumindest dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, Besucher der Mieter beobachten, wie fünf Mäuse im Wohnzimmer umhertollen. Andere Zeugen wiederum berichten von toten Mäusen. "Die Zahl der von den Zeugen jeweils lebend oder tot gesehenen Mäuse spricht jedenfalls für die Wohnung der Mieter eine deutliche Sprache", stellt das Gericht fest. Es sprach von einer deutlichen Beeinträchtigung der Wohnqualität, die zu einer fristlosen Kündigung der Mieter gereicht habe.
[color=blue:d61fe][b:d61fe]Ratten [/b:d61fe][/color:d61fe]
Treten im Hof eines Hauses Ratten auf, ist der Mieter berechtigt, die Miete um 10 Prozent zu mindern (AG Aachen 5 C 5/00 WM 2000, 379).
Kommentar: Das Gilt auch für Mäuse.
Gast
Ich bin für die Abschaffung des Babies!
Mäuse sind doch niedlich. Babies nicht.