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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
das klingt nach dem auszug einer klausel zu den sogenannten kleinreparaturen. da müßte eigentlich noch mehr stehen, oder?

wenn im vertrag eine korrekte vereinbarung zu kleinreparaturen enthalten ist, wirst du den betrag zahlen müssen, denn instandhaltung=reparatur.
Stichwörter: heizung + hilfe + reparatur + übernehmen

7 Kommentare zu „Hilfe : Reparatur der Heizung übernehmen ?”

Breiti

In meinem Vertrag steht :


§16, 5 :Verschuldungsunabhängig hat der Mieter die Kosten für kleinere Instandhaltungs - und Instandsetzungsarbeiten an den Installationsgegenständen für Elektrizität, wasser und Gas [...] soweit sie seiner unmittelbaren Einwirkung unterliegen und im Einzelfall einen Betrag von 150 € nicht übersteigen, zu tragen.

§16,6 : Die Verpflichtung des Mieteres nach 5 dieses vertrages ist auf jährlich 8 Prozent der Jahresnettomiete beschränkt


Bis her habe ich noch nichts ausgeben müssen ... nach diesen beiden Paragraphen müsste ich wohl zahlen, oder ?

tenant61 Experte!

< yep, das ist eine typische klausel zu kleinreparaturen. dürfte nicht zu beanstanden sein. den betrag wirst du wohl oder übel zahlen müssen. kleiner trost: für´s restliche jahr, das ja gerade erst begonnen hat, musst du maximal noch 60,- € für kleinreparaturen aufwenden (quittungen oder rechnungen aufbewahren als nachweis).

Breiti

Danke für die schnelle Antwort <!-- s :) --><!-- s :) -->

Wieso 60 € ?

Wenn ich diese 8 % nehme, dann sind bei mir noch knapp 250 € übrig die ich im diesem Jahr noch ausgeben darf <!-- s :( --><!-- s :( -->

Susanne Experte!

Hier auch "Obacht" <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Die Kleinreparaturklausel ist wirklich nur mit o.g. 2facher Begrenzung gültig.
Allerdings: liegt das Teil der Heizung Deiner unmittelbaren Einwirkung???

Also an meiner Heizung hätte ich nur unmittelbare Einwirkung auf die Rohre in der Wohnung, den Heizkörper, das Ablesegerät, das Ventil und den Thermostat.

Breiti

Ja, an sowas dachte ich auch schon.
Weiß nicht wie man man das mit der Einwirkung genau lesen soll.

Es ist ein Gerät im Innern der Gastherma um zu checken ob diese an ist.
Man kann sich nun streiten ob es meiner Einwirkung unterliegt - denn eigentlich schalte ich die Therme ja ein und aus.

schwierig <!-- s :( --><!-- s :( -->

tenant61 Experte!

oops, da war ich wohl ein wenig übermüdet <!-- s  <img src= ops:' class='' /> --><!-- s  <img src= ops:' class='' /> -->
die 60,- € sind definitiv falsch. und susannes einwand ist auch richtig. die kleinreparatur klausel gilt nur für reparaturen an sachen, die in deinem eingriffsbereich liegen, also armaturen, klinken, schlösser, lichtschalter, thermostate usw, die also durch regelmäßigen gebrauch verschleißen können. ich bin aus irgendeinem grund davon ausgegangen, dass das heizungsventil erneuert wurde denn bisher war nicht die rede davon, dass ein teil im inneren der therme defekt war. das ändert die sachlage allerdings, denn normalerweise hast du daran nichts verloren (ausnahme können hier zb wieder regler sein, mit denen du die temperatur an deine persönlichen bedürfnisse anpassen kannst). dank also an susanne, die auf diesen feinen unterschied hingewiesen hat und asche auf mein haupt <!-- s :D --><!-- s :D -->

Breiti

Ok, dann versuche ich es auf diese Weise :

Da das Teil nicht meiner unmittelbaren Einwirkung unterliegt, muß ich auch nix zahlen und verlange vom Mieter die Begleichung der Rechnung.

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