Berthelstal 27.04.2011 12:21
1. Normale Fußbodenabnutzung müssen Sie nicht bezahlen, dieses ist durch die Kaltmiete abgegolten.
2. Nach 2,5 Jahren dürfte, nach Ihrer Schilderung, und wenn es speziell durch die Stühle verursacht wurde nicht unter normale Abnutzung zählen.
3.Ob Ihre Haftpflichtversicherung dafür einspringt, sollten Sie aber nun wirklich nur dort erfragen. Ich bin keine Versicherung und kenne die Konditionen Ihres vertrages nicht.
Bladder 27.04.2011 13:59
Da Laminate besonders gut für Stuhlrollen geeignet sind, könnte man hier auf die Idee kommen, dass es sich um eine außergewöhnliche Abnutzung handelt. Dies ginge dann zu Lasten des Mieters. Aber dass sollte die Haftpflichtversicherung entscheiden.
Grundsätzlich geht es bei solchen Reparaturkosten um eine Zeitwertentschädigung, die der Vermieter hinnehmen muss.
Wenn beispielsweise der Laminatboden 5 Jahre alt wäre und man von einer Lebenserwartung von 10 Jahren ausgeht, dass tun übrigens viele Gerichte, dann hätte der Mieter nur 50% des Schadens zu zahlen oder dies übernimmt seine Haftpflichtversicherung.