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hanschauer hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

Nach ca. 2,5 Jahren ziehen wir aktuell aus unserer Miet-Wohnung aus. Dabei haben wir festgestellt, dass durch zwei Plastikmatten von IKEA (speziell dafür geeignete Schutzabdeckungen für unsere Büro-Rollstühle) größere Schäden am Laminat entstanden sind. Scheinbar sind mit der Zeit immer mehr Schmutzpartikel unter die Matten gelangt und haben durch feine Bewegungen das Laminat abgeschliffen. An vielen Stellen unter den Matten -speziell den Rändern- sieht man jetzt den weißen Laminatgrund durch.

Meine Frage: wer zahlt was? Muss ich dem Vermieter die kompletten Kosten für eine Neuverlegung zahlen? Was kann der Vermieter von mir verlangen? Springt bei einem solchen Schaden die Haftpflichtversicherung ein?

Es ist schon kurios: da will man den Boden mit speziellen Matten schützen und macht ihn dadurch erst recht kaputt... frustrierend :-(

Viele Grüße,
Hans Schauer

2 Kommentare zu „Laminat-Schäden - wer zahlt was?”

Berthelstal Experte! 27.04.2011 12:21

1. Normale Fußbodenabnutzung müssen Sie nicht bezahlen, dieses ist durch die Kaltmiete abgegolten.

2. Nach 2,5 Jahren dürfte, nach Ihrer Schilderung, und wenn es speziell durch die Stühle verursacht wurde nicht unter normale Abnutzung zählen.

3.Ob Ihre Haftpflichtversicherung dafür einspringt, sollten Sie aber nun wirklich nur dort erfragen. Ich bin keine Versicherung und kenne die Konditionen Ihres vertrages nicht.

Bladder Experte! 27.04.2011 13:59

Da Laminate besonders gut für Stuhlrollen geeignet sind, könnte man hier auf die Idee kommen, dass es sich um eine außergewöhnliche Abnutzung handelt. Dies ginge dann zu Lasten des Mieters. Aber dass sollte die Haftpflichtversicherung entscheiden.

Grundsätzlich geht es bei solchen Reparaturkosten um eine Zeitwertentschädigung, die der Vermieter hinnehmen muss.

Wenn beispielsweise der Laminatboden 5 Jahre alt wäre und man von einer Lebenserwartung von 10 Jahren ausgeht, dass tun übrigens viele Gerichte, dann hätte der Mieter nur 50% des Schadens zu zahlen oder dies übernimmt seine Haftpflichtversicherung.

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